Drucksache - 0016/IV  

 
 
Betreff: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens II-127 für das Gelände zwischen Pohlstraße, Dennewitzstraße, Kurfürstenstraße und Potsdamer Straße sowie für Abschnitte der Kurfürstenstraße und Dennewitzstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten (Block 242)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.11.2011
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.
Mitte von Berlin                            0016 / IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Einstellung des Bebauungsplanverfahrens II-127 für das Gelände zwischen Pohlstraße, Dennewitzstraße, Kurfürstenstraße und Potsdamer Straße sowie für Abschnitte der Kurfürstenstraße und Dennewitzstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten (Block 242)

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 01.11.2011 beschlossen:

 

              I.              Der Bebauungsplan II-127 für das Gelände zwischen Pohlstraße, Dennewitzstraße, Kurfürstenstraße und Potsdamer Straße sowie für Abschnitte der Kurfürstenstraße und Dennewitzstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten (Block 242) wird eingestellt.

 

                            Der Beschluss Nr. 25/89 des Bezirksamtes Tiergarten von Berlin vom 27. Juni 1989 zur Aufstellung des Bebauungsplanes II-127 wird damit aufgehoben.

 

 

Begründung:

Ziel des Bebauungsplanverfahrens II-127 war die planungsrechtliche Sicherung des städtebaulichen Konzeptes für das Sanierungsgebiet Kurfürstenstraße (Block 242). Vorgesehen war dazu ein sogenannter qualifizierter Bebauungsplan mit Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur überbaubaren Grundstücksfläche, zu Straßenverkehrsflächen usw.

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung fand bereits im Jahre 1984 im Zuge der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP 65) statt, also fünf Jahre vor dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan II-127. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolge im Jahre 1990. Danach wurde das Verfahren mangels Dringlichkeit nicht weitergeführt. Seitdem wurden mehrere Baugenehmigungen für den Neubau von Gebäuden, vor allem Wohngebäuden, erteilt; die letzte größere freie Baufläche – das Eckgrundstück Pohl-/Dennewitzstraße – wird derzeit mit einem Wohnhaus bebaut. Der planerische Gestaltungsbedarf ist daher inzwischen sehr gering.

Seit dem Bezirksamtsbeschluss Nr. 1306 vom 24.5.2011 ist das Plangebiet II-127 vom Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan 1-77B erfasst. Mit diesem einfachen Bebauungsplan soll das Kerngebiet, in welchem Bauvorhaben bisher nach der Berliner Bauordnung aus dem Jahre 1958 zu beurteilen waren, als Wohn- und Mischgebiet nach aktueller Baunutzungsverordnung festgesetzt werden. Damit können Vergnügungsstätten und großflächige Einzelhandelbetriebe besser gesteuert werden. Neuregelungsbedarf für andere Festsetzungen, insbesondere zu Nutzungsmaßen, Bauweisen, überbaubaren Grundstücksflächen und Straßenverkehrsflächen, wird nicht gesehen; hier ist auch in Zukunft die sinngemäße Anwendung der bisherigen Vorschriften sinnvoll.

 

 

 

 

                                                                                    - 2 -

 

Den aktuellen Planerfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB kann mit dem Bebauungsplan 1-77B ausreichend Rechnung getragen werden. Für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens II-127 besteht kein Bedarf; das Verfahren wird daher eingestellt.

 

Rechtsgrundlage

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG;

Baugesetzbuch (BauGB).

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine.

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine.

 

 

Berlin,

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Spallek

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

                                                                                                                und Ordnung

 

 

 

Anlagen

-              Darstellung der Geltungsbereichsgrenzen der Bebauungsplanverfahren II-127 und 1-77B

 

 
 

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