Drucksache - 0008/IV  

 
 
Betreff: Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-62 "Baufelder Heidestraße" für die beiderseits anliegenden Grundstücke Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.11.2011

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              0008 / IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

über

 

 

die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-62 „Baufelder Heidestraße“ für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.10.2011 beschlossen:

 

I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-62 wird um die östlichen Teilflächen der Grundstücke Heidestraße 44-55 erweitert:

 

Die Titelbezeichnung des Bebauungsplans 1-62 verändert sich durch die Erweiterung des Geltungsbereichs nicht.

 

 

Begründung:

 

 

zu I.:               Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat am 26. Juli 2011 beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des in dortiger Zuständigkeit liegenden Bebauungsplans 1-63 für die Verbreiterung der Heidestraße zwischen Minna-Cauer-Straße und Perleberger Straße sowie die Zufahrt zur Nordhafenbrücke im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit um Teilflächen der Grundstücke Heidestraße 44-55 einzuschränken (ABl. Nr. 26, S. 1988). Da die entsprechenden Flächen nicht mehr für die Umgestaltung der Heidestraße benötigt werden, können diese Bestandteil der angrenzenden Baufelder bleiben und sind daher für die vorgesehene städtebauliche Neuordnung des gesamten Bereichs beiderseits der Heidestraße in den Geltungsbereich des bezirklichen Bebauungsplanverfahrens 1-62 einzubeziehen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin,

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

Anlage

·         Übersicht der Geltungsbereiche der Bebauungsplanverfahren 1-62 und 1-63

 

 

 

 
 

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