Drucksache - 0006/IV  

 
 
Betreff: Bildung von Ausschüssen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer Bertermann für die Fraktion, Mahr Fraktion der CDU Reschke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
27.10.2011 
1. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 25.10.2011
2. Änderungsantrag vom 16.11.2011
3. Beschluss vom 17.11.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Gemäß § 9 BezVG und § 14 GO-BVV werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

·         Bildung, Kultur und Umweltschutz

·         Eingaben und Beschwerden

·         Gesundheit und Gleichstellung

·         Hauptausschuss

·         Integration

·         Jugendhilfe

·         Rechnungsprüfung

·         Schule

·         Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen

·         Soziales und Bürgerdienste

·         Sport

·         Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne

·         Transparenz und Bürgerbeteiligung

·         Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt

 

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sowie der Ausschuss für Rechnungsprüfung besteht aus 13 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: 5 Mitglieder der Fraktion der SPD, 4 Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Mitglieder der Fraktion der CDU, 1 Mitglied der Fraktion Die Linke und 1 Mitglied der Fraktion der PIRATEN. Eine Mitwirkung von Bürgerdeputierten (gem. § 20 BezVG) ist im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sowie im Ausschuss für Rechnungsprüfung nicht vorgesehen. Diese Ausschüsse tagen grundsätzlich in nicht-öffentlicher Sitzung.

 

Alle weiteren o.g. Ausschüsse bestehen aus 15 Mitgliedern und setzen sich wie folgt zusammen: 5 Mitglieder der Fraktion der SPD, 4 Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Mitglieder der Fraktion der CDU, 2 Mitglieder der Fraktion Die Linke und 1 Mitglied der Fraktion der PIRATEN. Eine Mitwirkung von Bürgerdeputierten (gem. § 20 BezVG) ist vorgesehen, die BVV Mitte wählt dazu auf Vorschlag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke je eine/n Bürger­deputierte/n pro Ausschuss und Fraktion.

 

Die gesetzlichen Sonderregelungen für den Integrationsausschuss und den Jugendhilfeausschuss bleiben unberührt. Die Benennung der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erfolgt über die Fraktionen.

 

 

 
 

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