Drucksache - 2201/III
(Text liegt vor)
Abteilung Stadtentwicklung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin 2201 / III
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
den Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf I-11-1VE „Tieckstraße“ und den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes I-11-1VE
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Begründung:
Bitten wir den Anlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine.
Berlin, den 9. August 2011
Dr. Hanke Gothe
Anlage: 1) Planzeichnung vom 03.01.2011 2) Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan I-11-1VE 3) Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-11-1VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit 4) Tabellarische Auswertung der Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Ergebnis 5) Durchführungsvertrag
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