Drucksache - 2201/III  

 
 
Betreff: Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf I-11-1VE "Tieckstraße" und den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes I-11-1VE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:ÄnderungsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
21.09.2011 
64. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne im Ausschuss abgelehnt   
21.12.2011 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
25.01.2012 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 23.08.2011
Anlage Rechtsverordnung
Anlage Begründung
Anlage Geltungsbereich
Anlage Durchführungsvertrag
Durchführungsvertrag Anlage 1
Durchführungsvertrag Anlage 2
Durchführungsvertrag Anlage 3
Durchführungsvertrag Anlage 4
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.11.2011
3. Beschluss vom 09.03.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin     2201 / III

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf I-11-1VE „Tieckstraße“ und den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes I-11-1VE

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan I-11-1VE vom 03. Januar 2011 für eine Teilfläche des Grundstücks Gartenstraße 100 an der Tieckstraße (Flurstück 525, Flur 120) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

  1. Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes I-11-1VE vom 03. Januar 2011 für eine Teilfläche des Grundstücks Gartenstraße 100 an der Tieckstraße (Flurstück 525, Flur 120) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

Begründung:

 

Bitten wir den Anlagen zu entnehmen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.


- 2 -

 

 

 

 

 

 

Berlin, den 9. August 2011

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

1)      Planzeichnung vom 03.01.2011

2)      Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan I-11-1VE

3)      Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-11-1VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit

4)      Tabellarische Auswertung der Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Ergebnis

5)      Durchführungsvertrag

 

 

 
 

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