Drucksache - 2197/III  

 
 
Betreff: Die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2011 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 23.08.2011
Anlage 1
Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

SE Personal und Finanzen

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.             

Mitte von Berlin

                                                                                                                                                          2197 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2011 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im ersten Halbjahr 2011 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von der Abteilung Personal, Finanzen, Weiterbildung und Kultur - SE Personal und Finanzen - zugelassen worden.

Sie werden vom Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung auf Grund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Landeshaushaltsordnung mitgeteilt.

 

Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden im 1. Halbjahr 2011 nicht zugelassen.

 

Die nachträgliche Genehmigung, der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, durch das Abgeordnetenhaus von Berlin und durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach Art. 88 Abs. 2 und 4 der Verfassung von Berlin und den entsprechenden Regelungen der LHO unverzüglich nach Abschluss der Bücher für das Haushaltsjahr 2011 eingeholt.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

§§ 37 Abs.4 und 7 LHO

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeermächtigungen des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2011 um 12.807.667,11 €; sie werden mit Ausnahme eines Betrages von 2.411.500,46 € durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen, bezirkliche Mehreinnahmen (insbesondere Entnahmen aus den Rücklagen) und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen.

 

 

 

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.

 

 

 

Berlin, den 2. August 2011

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke              Hänisch

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin

 

 
 

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