Drucksache - 2197/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
SE Personal und Finanzen
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2197 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2011 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Im ersten Halbjahr 2011 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von der Abteilung Personal, Finanzen, Weiterbildung und Kultur - SE Personal und Finanzen - zugelassen worden. Sie werden vom Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung auf Grund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Landeshaushaltsordnung mitgeteilt.
Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden im 1. Halbjahr 2011 nicht zugelassen.
Die nachträgliche Genehmigung, der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, durch das Abgeordnetenhaus von Berlin und durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach Art. 88 Abs. 2 und 4 der Verfassung von Berlin und den entsprechenden Regelungen der LHO unverzüglich nach Abschluss der Bücher für das Haushaltsjahr 2011 eingeholt.
Rechtsgrundlagen:
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG §§ 37 Abs.4 und 7 LHO
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeermächtigungen des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2011 um 12.807.667,11 €; sie werden mit Ausnahme eines Betrages von 2.411.500,46 € durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen, bezirkliche Mehreinnahmen (insbesondere Entnahmen aus den Rücklagen) und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.
Berlin, den 2. August 2011
Bezirksamt Mitte von Berlin
Dr. Hanke Hänisch Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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