Drucksache - 2165/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2165 / III
Vorlage -zur Kenntnisnahme-
über
Liegenschaftsfonds
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.1.2001 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. I/32):
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. möglichst umgehend der Bezirksverordnetenversammlung Mitte eine vollständige Auflistung aller aus dem Bezirk in den Liegenschaftsfonds übernommenen Grundstücke zu übergeben,
2. dazu mitzuteilen, ob damit auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Grundstücke übergegangen und welche Aufgaben im Bezirk verblieben sind,
3. welche personellen Auswirkungen sich ggf. abzeichnen und
4. ob insgesamt für den Bezirk Veränderungen für den Haushaltsplan zu erwarten sind.
Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.
Zu 1. Eine Auflistung der weiteren vom Liegenschaftsfonds übernommenen Grundstücke ist als Anlage beigefügt.
Zu 2. Mit dem Übergang der Grundstücke geht auch die Verwaltung der Grund- stücke in die Zuständigkeit des Liegenschaftsfonds über.
Zu 3. Mit der Übergabe der weiteren Grundstücke ist in der SE GDM sowie im LuV Schule und Sport kein Personalabgang verbunden. Bei den Grundstücken Kurfürstenstr. 53 und 54 sowie Lützowstr. 41 handelt es sich um ehem. Schulgrundstücke (Grips-Schule und dazugehöriges Hortgrundstück), die nur kurzfristig im Finanzvermögen „geparkt“ waren.
Zu 4. Die Veränderungen für den Haushalt sind aus den Entwicklungen in den Einnahmetiteln und bei den Ausgabetiteln des Haushaltsplans 2010 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2009 ablesbar.
Welche Minderungen/Einsparungen sich dabei aufgrund allgemeiner Einsparvorgaben ergeben bzw. auf die Übergabe der Grundstücke zurückzuführen sind, ist in Einzelbeträgen ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht darstellbar, da in jedem Einzelfall überprüft werden müsste, ob sich die Entwicklungen aus der Übertragung an den Liegenschaftsfonds ergeben oder ob andere Umstände, wie zum Beispiel -grundsätzliche- Einsparungen bei Straßenreinigung, Stromkosten usw. maßgeblich sind.
Rechtsgrundlage: §§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: siehe Berichtstext zu 4.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin, den 07.6.2011
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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