Drucksache - 2165/III  

 
 
Betreff: Liegenschaftsfonds (Drs.-Nr. alt 32/I)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 15.06.2011
Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                      .6.2011

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                                                                      Tel.: 44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                    2165 / III

 

 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

über

 

Liegenschaftsfonds

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.1.2001 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. I/32):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1.     möglichst umgehend der Bezirksverordnetenversammlung Mitte eine vollständige Auflistung aller aus dem Bezirk in den Liegenschaftsfonds übernommenen Grundstücke zu übergeben,

 

2.     dazu mitzuteilen, ob damit auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Grundstücke übergegangen und welche Aufgaben im Bezirk verblieben sind,

 

3.     welche personellen Auswirkungen sich ggf. abzeichnen und

 

4.     ob insgesamt für den Bezirk Veränderungen für den Haushaltsplan zu erwarten sind.

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu 1.               Eine Auflistung der weiteren vom Liegenschaftsfonds übernommenen      

Grundstücke ist als Anlage beigefügt.

 

Zu 2.              Mit dem Übergang der Grundstücke geht auch die Verwaltung der Grund-

            stücke in die Zuständigkeit des Liegenschaftsfonds über.

 

Zu 3.              Mit der Übergabe der weiteren Grundstücke ist in der SE GDM sowie im LuV Schule und Sport kein Personalabgang verbunden. Bei den Grundstücken Kurfürstenstr. 53 und 54 sowie Lützowstr. 41 handelt es sich um ehem. Schulgrundstücke (Grips-Schule und dazugehöriges Hortgrundstück), die nur kurzfristig im Finanzvermögen „geparkt“ waren.

 

Zu 4.              Die Veränderungen für den Haushalt sind aus den Entwicklungen in den Einnahmetiteln und bei den Ausgabetiteln des Haushaltsplans 2010 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2009 ablesbar.

 

              Welche Minderungen/Einsparungen sich dabei aufgrund allgemeiner Einsparvorgaben ergeben bzw. auf die Übergabe der Grundstücke zurückzuführen sind, ist in Einzelbeträgen ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht darstellbar, da in jedem Einzelfall überprüft werden müsste, ob sich die Entwicklungen aus der Übertragung an den Liegenschaftsfonds ergeben oder ob andere Umstände, wie zum Beispiel -grundsätzliche- Einsparungen bei Straßenreinigung, Stromkosten usw. maßgeblich sind.

 

 

Rechtsgrundlage:

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

                            siehe Berichtstext zu 4.

                                  

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
                         siehe Berichtstext zu 3.

 

 

 

Berlin, den   07.6.2011

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 

 
 

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