Drucksache - 2148/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend Schule und Sport 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 2148/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Gemeinsam mehr erreichen- pragmatische Lösung für die Schüler der Cosmopolitan School
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2148/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie den Kindern der Cosmopolitan School eine tägliche Querung des Hofes der Franz-Mett-Sporthalle ermöglicht werden kann, um zur dortigen Sporthalle zu gelangen. Sollte die Prüfung en positives Ergebnis haben, sollen die organisatorischen Rahmenbedingungen vertraglich in einer Nutzungsvereinbarung festgelegt werden und mindestens folgende Punkte umfassen (vgl. auch Anschreiben der Schulleitersprecher an das Bezirksamt vom 7. Mai 2011):
1. Die Klassen dürfen das Tor nur auf ihrem Weg zum Sportunterricht am Vormittag und zu den Sportkursen während der Hortzeit in der Franz-Mett-Turnhalle passieren. 2. Die Klassen dürfen das Tor dabei nur in Begleitung eines aufsichtshabenden Lehrers bzw. Lehrerin oder eines Horterziehers bzw. Horterzieherin passieren. 3. Das Tor muss nach jeder Durchquerung verschlossen werden. 4. Die Schule bekommt einen Schlüssel zur Nutzung des Tores, die dafür anfallenden Kosten trägt die Schule. 5. Die Konditionen zu denen die Schlüssel der Schule überlassen werden, werden vertraglich vereinbart. 6. Oder: der Hallenwart bzw. entsprechende Verantwortliche der Halle für die Schlüssel sperren das Tor täglich zu verabredeten Zeiten vor und nach dem Sportunterricht am Vormittag und vor und nach den Nachmittagskursen für die Klassen auf und zu. 7. Die Regelung tritt vorerst nur befristet auf 6 Monate zur Probe in Kraft. Anschließend bewerten Bezirk und Schule die Situation und entscheiden über Fortsetzung oder Nichtfortsetzung der Regelung. 8. Alle Vereinbarungen werden vertraglich geregelt. 9. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen erlischt die Vereinbarung.
Über die Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse der Prüfung ist der BVV in der Schulausschusssitzung am 18.08.2011 erstmals zu berichten.“
Das Bezirksamt hat am 06.09.2011 beschlossen, der Bezirksverordneten-
Das Bezirksamt hat die im Beschluss geforderte Prüfung mit negativem Ergebnis abgeschlossen. Dem Anliegen wird nicht entsprochen.
Zunächst ist festzustellen, dass seitens der Cosmopolitan School kein Anspruch auf Nutzung der als Sportfläche gewidmeten Freifläche der Franz-Mett-Sportanlage besteht. Es gab und gibt seitens des Bezirksamtes auch keinerlei Zusagen, Räume oder Flächen für die Schule zur Verfügung zu stellen. Die Beantragung der Gründung der Schule am Standort erfolgte unter den bestehenden Bedingungen, die den Gründer/innen bekannt waren und sind.
Leitung und Elternvertreter/innen der Schule sind seit Schulgründung verschiedentlich auch an das Bezirksamt herangetreten, die Freifläche der Franz-Mett-Sportanlage für schulische Zwecke zu überlassen. Dabei beanspruchte die Schule den Innenhof u. a. als Schulhof, zur Durchwegung und für die Nachmittagsgestaltung.
Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin hat mit Beschluss vom 18. November 2010 abgelehnt, den Innenhof der Franz-Mett-Sportanlage der Schule zu überlassen (Drs.1556/III). Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses hat diese Entscheidung im Herbst 2010 bestätigt und ist damit der Argumentation des Bezirksamtes gefolgt.
Es soll an dieser Stelle festgestellt werden, dass das Bezirksamt an einer guten Zusammenarbeit mit der Schule interessiert war und ist. So wurden Regelungen gefunden, auf deren Grundlage die Cosmopolitan School den sehr stark genutzten Sportstandort Franz-Mett-Sportanlage im Rahmen freier Kapazitäten und Hauptnutzung durch das John-Lennon-Gymnasium für den Sportunterricht und Nachmittagsaktivitäten nutzen kann.
Im Interesse einer guten Zusammenarbeit hat das für Jugend, Schule und Sport des Bezirkes zuständige Bezirksamtsmitglied Vertreter/innen der Schule am 11. April 2011 zu einem Gespräch eingeladen, um Möglichkeiten der Entwicklung der Zusammenarbeit zu besprechen. Der Vorsitzende des Sportausschuss der BVV nahm an diesem Gespräch teil. Dabei wurde deutlich, dass die Vertreter/innen der Schule unverändert ihren Anspruch auf die Innenfläche der Franz-Mett-Sportanlage erheben und nicht bereit sind, den o.g. Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zu akzeptieren. Auf dieser Basis ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, wie sie das Bezirksamt unverändert anstrebt, nicht gegeben.
Eine Durchwegung des Innenhofes, wie sie der Prüfungsauftrag der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beinhaltet, scheitert zumindest an dieser Voraussetzung. Darüber hinaus bestehen weitere Bedenken, die bereits während der verschiedenen Aussprachen mit Vertreter/Innen der Schule, z.B. im Rahmen der Anhörung im Sportausschuss der Bezirksverordnetenversammlung am 23. März 2010 sowie weiteren Gelegenheiten ausgetauscht wurden.
Dem Schulausschuss ist am 18. August 2011 über das Ergebnis der Prüfung berichtet worden.
Rechtsgrundlage: § 13 i. v. m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den .09.2011
Dr. Hanke Schrader Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport
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