Drucksache - 2135/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf 1-39 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-39
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
31.08.2011 
63. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 03.06.2011
B_Plan_1_39_Plan
B_Plan_1_39_Begründung
B_Plan_1_39_Entwurf_RVO
B_Plan_1_39_Ergebnis_3_2
B_Plan_1_39_Ergebnis_4_2
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 01.09.2011
3. Beschluss vom 15.09.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung (11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              2135/III

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplanentwurf 1-39 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-39.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.          Der Bebauungsplan 1-39 vom 23.09.2008 mit Deckblatt vom 24.03.2011 für den Bereich zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

II.        Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-39 vom 23.09.2008 mit Deckblatt vom 24.03.2011 für den Bereich zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe Anlagen

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin, den 17.Mai 2011

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

Anlagen:

·         Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 1-39 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf)

·         Abwägungsergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden (bereits in der Begründung eingearbeitet)

·         Anhörungsergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (bereits in der Begründung eingearbeitet)

·         Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan 1-39

 

 
 

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