Drucksache - 2135/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
(Text siehe Rückseite)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung (11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2135/III
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
den Bebauungsplanentwurf 1-39 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-39.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
I. Der Bebauungsplan 1-39 vom 23.09.2008 mit Deckblatt vom 24.03.2011 für den Bereich zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.
II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-39 vom 23.09.2008 mit Deckblatt vom 24.03.2011 für den Bereich zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.
Begründung zu I, II:
Siehe Anlagen
Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 17.Mai 2011
Anlagen: · Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 1-39 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf) · Abwägungsergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden (bereits in der Begründung eingearbeitet) · Anhörungsergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (bereits in der Begründung eingearbeitet) · Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan 1-39
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