Drucksache - 2134/III  

 
 
Betreff: Namensgebung für Schulen im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.06.2011

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  .05.2011

Abt. Jugend, Schule und Sport                                                                                           23700                                         

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Namensgebung für Schulen im Bezirk Mitte

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  10.05.2011 folgenden Beschluss gefasst :

 

        Die nachfolgend aufgeführten Namen für Schulen des Bezirks Mitte werden zur Kenntnis genommen:

 

1. Grips - und Fritzlar - Homberg - Grundschule : neu Allegro - Grundschule ( 01G44 ),

    Benennungsdatum : 17.03.2011

2. Hedwig - Dohm - und Breitscheid - Schule : neu Hedwig - Dohm - Oberschule ( 01K09 ),

    Benennungsdatum : 05.10.2010

3. Herbert - Hoover - und Theodor - Plievier - Schule : neu Herbert - Hoover - Schule

    ( 01K06 ), Benennungsdatum : 22.09.2010

4. Oberschule am Brunnenplatz - Hans - Bredow - und Winkelried - Schule : neu Schule am

    Schillerpark ( 01K08 ), Benennungsdatum : 22.09.2010

5. James - Krüss - Grundschule und Moses - Mendelssohn - Oberschule : neu

    Erste Gemeinschaftsschule Berlin - Mitte ( 01K05 ), Benennungsdatum : 01.08.2010

 

       

Begründung :

 

Nach Zusammenlegung der Schulen in Umsetzung des bezirklichen Schulentwicklungsplanes, im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform bzw. zwecks Teilnahme an der Pilotphase Gemeinschaftsschule war es erforderlich, einen gemeinsamen Namen für die jeweils beteiligten Schulen zu finden.

Der Namensgebung liegen entsprechende Beschlüsse der Schulkonferenzen zugrunde.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 76 Abs. 1 Nr. 15 Schulgesetz

§§ 15 und 36 ( 2b ) Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
    keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
    keine

 

 

 

Berlin, den  10. Mai 2011

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadträtin

 

 

 

 
 

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