Drucksache - 2132/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2132/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
den Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-55 (nördlich Elisabethkirchstraße) und der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 24.05.2011 beschlossen:
I. Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-55 für das Geländezwischen der Anklamer Straße, Strelitzer Straße, Elisabethkirchstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt. II. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1‑55 für das Geländezwischen der Anklamer Straße, Strelitzer Straße, Elisabethkirchstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt. III. Die Nummerierung des Bebauungsplans wird von 1-55 in 1-55B geändert. Der Titel lautet nun Bebauungsplan 1-55B für das Gelände zwischen der Anklamer Straße, Strelitzer Straße, Elisabethkirchstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, Ortsteil Mitte.
IV. Mit der Durchführung des Beschlusses ist die Abteilung Stadtentwicklung, beauftragt.
Begründung:
zu I, II: siehe Ergebnis der Beteiligung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1 und 2 BauGB (s. Anlagen )
zu III: Bei dem Bebauungsplan handelt es sich aufgrund seiner zukünftigen Ausweisungen um einen einfachen Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB, der von der Berliner Darstellungssystematik her, um den Buchstaben "B" zu ergänzen ist.
Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine.
Berlin, den 24.05.2011
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