Drucksache - 2132/III  

 
 
Betreff: Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-55 (nördlich Elisabethkirchstraße) und der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.06.2011
B_Plan_1_55B_Plan
B_Plan_1_55B_Auswertung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                                            2132/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-55 (nördlich Elisabethkirchstraße) und der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 24.05.2011 beschlossen:

 

I.          Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-55 für das Geländezwischen der Anklamer Straße, Strelitzer Straße, Elisabethkirchstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.
 

II.        Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 155 für das Geländezwischen der Anklamer Straße, Strelitzer Straße, Elisabethkirchstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt.
 

III.      Die Nummerierung des Bebauungsplans wird von 1-55 in 1-55B geändert. Der Titel lautet nun Bebauungsplan 1-55B für das Gelände zwischen der Anklamer Straße, Strelitzer Straße, Elisabethkirchstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, Ortsteil Mitte.

 

IV.     Mit der Durchführung des Beschlusses ist die Abteilung Stadtentwicklung, beauftragt.

 

Begründung:

 

zu I, II: siehe Ergebnis der Beteiligung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1 und 2 BauGB (s. Anlagen )

 

zu III: Bei dem Bebauungsplan handelt es sich aufgrund seiner zukünftigen Ausweisungen um einen einfachen Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB, der von der Berliner Darstellungssystematik her, um den Buchstaben "B" zu ergänzen ist.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2011 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2.700.- €

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

Berlin, den 24.05.2011

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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