Drucksache - 2128/III  

 
 
Betreff: Hallenbad Plus-Plus: Nach Jahren des Kampfes - endlich Nägel mit Köpfen machen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Siewer für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
31.05.2011 
51. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 19.05.2011
2. Beschlussempfehlung Hauptausschuss vom 31.05.2011
3. Beschluss vom 15.09.2011
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.12.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                2128/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Hallenbad Plus-Plus:

Nach Jahren des Kampfes – endlich Nägel mit Köpfen machen!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2128/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat und den Berliner Bäderbetrieben (BBB) dafür einzusetzen, dass das Hallenbad Seydlitzstraße um ein Außenbecken gemäß aktuell vorliegender Planung (25 m Becken) und eine Kinderplansche erweitert wird.

1.     Sollte sich im Rahmen der Bemühungen zeigen, dass die Zustimmung des Senates und/oder der BBB nur erreicht werden kann, wenn befürchtete Defizite aus dem Betrieb des Außenbeckens ausgeglichen werden, so soll hierzu eine Finanzierungszusage des Bezirksamtes prinzipiell möglich sein. Sollte dieser Fall eintreten, so ist die BVV in der Hauptausschuss-Sitzung am 28.06.2011 vor der endgültigen Entscheidung/Zusage des Bezirksamtes mit einzubeziehen.

2.     Der Betrieb und Unterhalt des Außenbeckens soll von den BBB gewährleistet werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 22.11.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Bemühungen der Abteilung Stadtentwicklung, den Bau eines neuen Außenschwimmbeckens auf der erweiterten Freifläche nördlich des Hallenbades in der Seydlitzstraße als Ersatz für das 2002 geschlossenen Sommerbad über das Förderprogramm Stadtumbau West in 2011 und 2012 zu finanzieren, sind an der fehlenden Zustimmung des Aufsichtsrates der Berliner Bäderbetriebe (BBB) gescheitert. Die eingestellten Projektmittel des Programms Stadtumbau West für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 sind kurzfristig in andere Projekte umtestiert worden.

 

Trotz eines erheblichen fachlichen Aufwandes seitens der Fachämter (Sportamt, SGA, Stadtplanung) und des Gebietskoordinators Gruppe Planwerk sowie dem politischen Willen des Bezirksamts Mitte, das bereit war, die Außenschwimmanlage in das bezirkliche Fachvermögen zu übernehmen sowie aus bezirklichen Haushaltsmitteln eine Risikoabschirmung für die Betreibung durch die BBB zu übernehmen, wurde wegen fehlender Zustimmung des Aufsichtrates der BBB das Projekt Außenschwimmbecken Seydlitzbad am 14. Juni 2011 abgesagt.

 

Am 19. April 2011 fand eine Grundsatzabstimmung zur Errichtung des Außenschwimmbeckens zwischen dem BA Mitte (Bürgermeister Dr. Hanke, Stadtrat Gothe, Stadträtin Schrader) und dem Vorstand der BBB (Dr. Lipinsky und Mitarbeiter) sowie Herrn Geldmayer (SenInnSport) statt. Der Bezirk würde im Rahmen des Programms Stadtumbau die Investitionsmittel in Höhe von 1.150.000.- € bereitstellen.                                                                      

 

Die BBB würden auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages und auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung die Betreibung des Bades übernehmen. Gleichzeitig erklärte sich der Bezirk bereit, aus Haushaltsmitteln eine Risikoabschirmung für "schlechte Sommer" in Höhe von 15.000.- €/a zu übernehmen.

 

 

Am 7. Juni 2011 fand ein Arbeitsgespräches zwischen den BBB und dem Bezirk Mitte zur Abstimmung der Vertragsgrundlagen zum Geschäftsbesorgungsvertrag statt. Geregelt werden sollte, dass die BBB als Geschäftsbesorger das Außenschwimmbecken betreiben würden. Der Bezirk Mitte verpflichtete sich gleichzeitig, die Anlage des Außenschwimmbeckens in sein Fachvermögen zu übernehmen und die Anlage im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms Stadtumbau zu bauen (Bauherrenschaft). Hierbei würden die Fachingenieure der BBB den Bezirk im Wirkungsrahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages fachlich unterstützen.

Das Aufsichtsratsmitglied für Finanzen der BBB, Herr Schenk, wies darauf hin, dass die Unterzeichnung des Geschäftsbesorgungsvertrages einen Genehmigungsvorbehalt des Aufsichtsrates auslöst.

Am 14.Juni 2011, im Rahmen eines außerordentlichen Tagesordnungspunktes zu dem Thema Geschäftsbesorgungsvertrag Seydlitzbad, lehnte der Aufsichtsrat der BBB unter Leitung von Senator Dr. Körting die Zustimmung zur Unterzeichnung des Geschäftsbesorgungsvertrages durch den Vorstand der BBB durch Nichtbehandlung des Tagesordnungspunktes ab.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die das Projekt fachlich zur Verbesserung einer sozialverträglichen Angebotsstruktur unterstützt, ist vom Grundsatz her bereit, das Projekt Außenschwimmbecken erneut in das Förderprogramm Stadtumbau West ab dem Haushaltsjahr 2013 aufzunehmen, sofern ausreichend Programmmittel bereitstehen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bezirk Mitte und die BBB im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages zum Bau und Betrieb des Außenschwimmbeckens Einvernehmen herstellen.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 
 

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