Drucksache - 2116/III  

 
 
Betreff: Aufstellung der Bebauungspläne 1-82 (nördliche Karl-Marx-Allee) und 1-83 (südliche Karl-Marx-Allee), die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.05.2011
Geltungsbereich 1-82
Geltungsbereich 1-83

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.
Mitte von Berlin                   2116 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Aufstellung der Bebauungspläne 1-82 (nördlich Karl-Marx-Allee) und 1-83 (südlich Karl-Marx-Allee), die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  10.05.2011 beschlossen:

 

              I.              Folgende Bebauungspläne sind auf Grundlage der beigefügten Lagepläne vom 08.03.2011 mit Eintragung der räumlichen Geltungsbereiche aufzustellen:

                            a)              Bebauungsplan 1-82 (nördlich Karl-Marx-Allee)

                                          für das Gelände zwischen Mollstraße, Bezirksgrenze, Karl-Marx-Allee und Berolinastraße (beginnend zwischen Karl-Marx-Allee 3 und 5) sowie einen Abschnitt der Mollstraße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte;

                            b)              Bebauungsplan 1-83 (südlich Karl-Marx-Allee)

                                          für das Gelände zwischen Karl-Marx-Allee, Bezirksgrenze, Holzmarktstraße und Alexanderstraße, ausgenommen das Gelände zwischen Alexanderstraße, Schillingstraße und Holzmarktstraße, zwischen Alexanderstraße und Jacobystraße sowie die Grundstücke Holzmarktstraße 66 und 69, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

              II.              Für die unter I. genannten Geltungsbereiche wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

              III.              Die der Durchführung dieser Planungen entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

Die Aufstellung der Bebauungspläne 1-82 und 1-83 ist aus folgenden städtebaulichen Gründen erforderlich:

 

 

...


- 2 -

 

Ziele und Zwecke

Das „Wohngebiet Karl-Marx-Allee II. Bauabschnitt“ soll in seiner städtebaulichen Eigenart gesichert und als zentrumsnahes, innerstädtisches Wohngebiet stabilisiert werden.

Dazu sollen insbesondere die nachstehenden Ziele verfolgt werden:

              -              Freihaltung großer, unbebauter Flächen von baulicher Nutzung
(u. a. Sicherung des städtebaulichen Erscheinungsbildes und
Quartierscharakters, Stabilisierung des Kleinklimas);

              -              begrenzte Nachverdichtung, die der städtebaulichen Struktur
der Gesamtanlage entspricht;

              -              Berücksichtigung der Bezüge zum historischen Stadtgrundriss
in der Freiraumplanung;

              -              Stabilisierung und Stärkung der Schillingstraße als Nahversorgungsstandort.

 

Plankonzept

Verwaltungsintern sind bereits mehrere Vorkonzepte zu ausgewählten Themenschwerpunkten erstellt worden. Ein umfassendes, wesentliche Belange zum Ausgleich bringendes Gesamtkonzept soll jedoch erst nach einem Experten-Workshop erstellt werden.

Ein externes Beratungs- und Planungsbüro wird in Kürze mit der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Workshops/Expertengesprächs zur Weiterentwicklung des Plangebietes beauftragt. Im Rahmen dieser Veranstaltung, die für Ende Mai/Anfang Juni 2011 angesetzt ist, soll die städtebauliche Entwicklung ausgewählter Bereiche diskutiert werden. Im Ergebnis sind die Aussagen und Empfehlungen der Experten zum weiteren Vorgehen bzw. zur Umsetzung (Lösungsansätze) als verbindliche Handlungsgrundlage zu formulieren. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Workshops sollen vertiefende Gespräche mit den ansässigen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften geführt und Formen der Bürgerbeteiligung erörtert werden.

Schon in dieser frühen Planungsphase ist die Möglichkeit wichtig, Bauvorhaben gemäß § 15 BauGB zurückzustellen und ggf. eine Veränderungssperre zu beschließen, wenn die Bauvorhaben das Erreichen von Planungszielen gefährden können. Daher ist es erforderlich, die Bebauungsplanverfahren jetzt einzuleiten.

Das „Wohngebiet Karl-Marx-Allee II. Bauabschnitt“ wird in der Planung als Gesamtheit betrachtet. Dass für das etwa 58 ha große Gebiet nicht eines, sondern zwei Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden, dient lediglich der Arbeitsökonomie und der besseren Orientierung, soll aber keine Beeinflussung der konzeptionellen Arbeit darstellen.

 

Anlass der Planaufstellung

In den letzten Jahren ist die Anzahl der an die Verwaltung herangetragenen Baubegehren stark gestiegen, die eine ungeregelte Nachverdichtung und städtebauliche Spannungen auslösen können und die mit den Zielen der bestehenden Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB nicht vereinbar sind. Gleichzeit finden im Umfeld des Wohngebietes „Karl-Marx-Allee II. Bauabschnitt“ dynamische Entwicklungen statt und im Wohngebiet selbst sind zahlreiche (genehmigungsfreie) Grundstücksteilungen und Grundstücksverkäufe erfolgt. Dadurch haben sich Konfliktsituationen gebildet, in denen Bauanträge mit dem vorhandenen planungsrechtlichen Instrumentarium immer weniger rechtssicher beurteilt werden können. Zwei aktuelle Baubegehren im Bereich des Rathauses Friedrichshain und der Schillingstraße haben aufgezeigt, dass ein Planbedarf im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB besteht, dem nachgekommen werden muss.

...


- 3 -

 

Bestehendes Planungsrecht 

Im Flächennutzungsplan sind die vorgesehenen Geltungsbereiche der Bebauungspläne 1-82 und 1-83 im Wesentlichen als Wohnbaufläche mit hoher Verdichtung („W1“) dargestellt; lediglich am westlichen Rande wird die Mischbauflächendarstellung „M1“ geringfügig berührt. Im westlichen Abschnitt der Karl-Marx-Allee ist darüber hinaus eine Einzelhandelskonzentration (beiderseits der Straße) eingetragen.

Der überwiegende Teil der Plangebiete ist durch die Erhaltungssatzung „Karl-Marx-Allee II. Bauabschnitt“ gemäß § 172 BauGB mit dem Ziel erfasst, die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Ansonsten handelt es sich um einen unbeplanten Innenbereich, in welchem Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen sind.

 

Verfahren

Die Mitteilung der Planungsabsicht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gemäß § 5 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) erfolgte mit Schreiben des Bezirksamts Mitte von Berlin vom 15.3.2011. Mit Schreiben vom 06.04.2011 teilte die Behörde mit, dass gegen die Planungsabsicht in Bezug auf beide Bebauungsplanverfahren keine Bedenken bestehen.

 

Rechtsgrundlage

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG;

Baugesetzbuch (BauGB).

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Für die Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB in drei Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt etwa 3 000 € benötigt, die im Bezirksplan 2011 unter Kapitel 4610, Titel 53121, bereitgestellt sind.

Für die Finanzierung des Workshops/Expertengespräches stehen Mittel in Höhe von 23 000 € im Bezirksplan 2011 unter Kapitel 4610, Titel 54010, bereit.

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine.

 

Berlin, 10. Mai 2011

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlagen

              -              Lagepläne mit Eintragung der räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne 1-82 und 1-83 (Stand: 08.03.2011)

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen