Drucksache - 2114/III
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2114 / III
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
den Bebauungsplan 1-51 (östlich Brunnenstraße, nördlich Rheinsberger Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-51.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
I. Der Bebauungsplan 1-51 für das Gelände zwischen der Schönholzer Straße, Ruppiner Straße, Rheinsberger Straße und Brunnenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.
II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-51 für das Gelände zwischen der Schönholzer Straße, Ruppiner Straße, Rheinsberger Straße und Brunnenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.
Begründung zu I, II:
Siehe beigefügte Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung.
Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 10. Mai 2011
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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