Drucksache - 2114/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 1-51 (östliche Brunnenstraße, nördliche Rheinsberger Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-51
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
25.05.2011 
60. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 10.05.2011
Anlage Rechtsverordnung
Anlage Begründung
Anlage Geltungsbereich
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 26.05.2011
3. Beschluss vom 23.06.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                    2114 / III

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplan 1-51 (östlich Brunnenstraße, nördlich Rheinsberger Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-51.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.         Der Bebauungsplan 1-51 für das Gelände zwischen der Schönholzer Straße, Ruppiner Straße, Rheinsberger Straße und Brunnenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

II.       Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-51 für das Gelände zwischen der Schönholzer Straße, Ruppiner Straße, Rheinsberger Straße und Brunnenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe beigefügte Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung.

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Kosten, die durch ein mögliches Übernahmeverlangen von privaten Grundstücksflächen, die im Straßenland liegen und als öffentliche Straßenverkehrsfläche gewidmet sind, entstehen, sind zum gegebenen Zeitpunkt zu ermitteln.

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den 10. Mai 2011

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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