Drucksache - 2096/III
Wir fragen das Bezirksamt:
Vorbemerkung:
Die BVV hat in ihrer Sitzung mit DS 0870/III am 19.6.2008 beschlossen: „Das Bezirksamt wird ersucht, bis auf weiteres die Mitwirkung von Betroffenen in zukünftigen Untersuchungs- und Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte auf Grundlage der ehemaligen „Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht §§ 136-171 des Baugesetzbuches (BauGB), Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (AV BauGB - San), Abschnitt: Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen“ sicherzustellen. Im laufenden Verfahren ist in Zusammenarbeit mit den auf dieser Grundlage gewählten Betroffenenvertretungen zu prüfen, ob und welche Verfahrensänderung erforderlich sind. Sollten Verfahrensänderungen erforderlich sein, sind diese der BVV zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.
In den Ausführungsvorschriften heißt es unter Punkt 6 zu „Kostenerstattung“: Entstehende Sachkosten, unter anderem für die Anschaffung von Arbeitsmobiliar und Büromaterial, für Vervielfältigungsarbeiten, Strom und Heizung für die Räume, Ortsgespräche und Porti, sowie Aufwendungen für Schreib- und Übersetzungsarbeiten werden der Betroffenenvertretung auf Nachweis bis zu angemessenen Höchstbeträgen von Berlin erstattet. Berlin bzw. dessen Beauftragte stellen Räume für die Arbeit der Betroffenenvertretung zur Verfügung.“
Nachdem das Bezirksamt sich über zwei Jahre geweigert hatte den Beschluss umzusetzten, hat die BVV mit DS 1808/III am 18.11.2010 erneut beschlossen: „Das Bezirksamt wird ersucht, den Stadtteilvertretungen Turm- und Müllerstraße Räume/Stadtteilläden für die Laufzeit des Programms Aktive Stadtzentren bzw. der Untersuchungsgebiete/Sanierungsgebiete zukünftigen Turm- und Müllerstraße und deren erforderliche Ausstattung für ihre Arbeit zur Verfügung zu stellen, bzw. die Anmietung von Räumlichkeiten und deren erforderliche Ausstattung finanziell sicherzustellen. Dabei soll, in Abstimmung mit den Stadtteilvertretungen geprüft und bei Konsens umgesetzt werden, dass andere Nutzungen (z. B. Seniorenvertretung, gemeinnützigen Organisationen) in diese Räume/Stadtteilläden integriert werden können.“
Da auch bis zum heutige Zeitpunkt der BVV-Beschluss ersichtlich nicht umgesetzt wurde, fragen daher das Bezirksamt:
1. Warum ist das Bezirksamt seit nunmehr fast drei Jahren nicht bereit, die BVV-Beschlüsse umzusetzen, um eine angemessene Arbeit der Stadtteilvertretungen zu gewährleisten?
2. Beabsichtigt das Bezirksamt auch zukünftig, die BVV-Beschlüsse zu negieren und damit eine angemessene Arbeit der Stadtteilvertretungen nicht zu gewährleisten? 2a. Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt ist das Bezirksamt Willens und in der Lage, den Stadtteilvertretungen angemessene Räumlichkeiten und deren erforderliche Ausstattung organisatorisch und finanziell sicherzustellen
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