Drucksache - 2079/III  

 
 
Betreff: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Ent- wurf des Bebauungsplans 1-62 "Baufelder Heidestr." für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestr. zwischen Perleberger Str. und Invalidenstr. mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Str. u. Invalidenstr. im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit sowie die Anpassung des
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.04.2011
Anlage Anpassung Geltungsbereich
Anlage Anpassung Geltungsbereich Flächenbezeichnung
Anlage Planzeichnung 4.2
Anlage Ergebnis 3.1
Anlage Ergebnis 4.1

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              2079 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-62 „Baufelder Heidestraße“ für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit sowie die Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-62

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.04.2011 beschlossen:

 

I.  Die Auswertung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-62 hat zu Detailänderungen im Hinblick auf die weiteren Planausweisungen geführt, von denen die Grundzüge der Planung jedoch nicht berührt sind.

 

II.                         Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-62 wird um nachfolgende Flächen eingeschränkt:

 

a.      Fläche nördlich der Döberitzer Straße (Flurstück 258)

b.      Teilflächen des Bahngeländes westlich der Heidestraße bis zur Perleberger Straße

c.      Grünfläche an der Heidestraße zwischen Fenn- und Nordhafenbrücke

d.      Teilfläche des Nordhafen zwischen Nordhafenbrücke und Kieler Brücke

e.      Fläche an der nordwestlichen Ecke der Sandkrugbrücke (Flurstück 64/2)

f.        Teilfläche des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal südlich der Kieler Brücke

 

Die Titelbezeichnung des Bebauungsplans 1-62 verändert sich durch die Einschränkung des Geltungsbereichs nicht.

 

III.                      Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-62 wird um nachfolgende Flächen erweitert:

 

a.      Westliche Teilfläche des Flurstück 260 zwischen Döberitzer Straße und Minna-Cauer-Straße

b.      Nördliche Teilfläche des Grundstücks Heidestraße 23

c.      Teilflächen der Heidestraße im Bereich der Nordhafenbrücke

d.      Teilfläche des Flurstücks 204 im Bereich der Heidestraße 3

e.      Teilfläche der Minna-Cauer-Straße (nördliche Ecke zur Heidestraße)

 

Die Titelbezeichnung des Bebauungsplans 1-62 verändert sich durch die Erweiterung des Geltungsbereichs nicht.

 

Begründung:

 

zu I.:               Siehe Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 23.02.2011 (Anlage) und Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 23.02.2011 (Anlage)

 

zu II. und III.:              Im Zuge der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ergab sich aufgrund von bestehenden Fachplanungsvorbehalten im Bereich des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals sowie des Bereiches der Bahnstrecken westlich der Heidestraße das Erfordernis der Geltungsbereichsanpassung. Weiter ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-62 an den Geltungsbereich des durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geführten Bebauungsplanverfahrens 1-63 für die Verbreitung der Heidestraße anzupassen (Anlage).

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin, den 05.04.2011

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

Anlage

·         Entwurf des Bebauungsplans 1-62 (Planungsstand: 21.03.2011)

·         Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 23.02.2011

·         Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.02.2011

·         Übersicht der Geltungsbereichsanpassungen gegenüber Aufstellungsbeschluss

 

 

 
 

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