Drucksache - 2079/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2079 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-62 „Baufelder Heidestraße“ für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit sowie die Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-62
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.04.2011 beschlossen:
I. Die Auswertung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-62 hat zu Detailänderungen im Hinblick auf die weiteren Planausweisungen geführt, von denen die Grundzüge der Planung jedoch nicht berührt sind.
II. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-62 wird um nachfolgende Flächen eingeschränkt:
a. Fläche nördlich der Döberitzer Straße (Flurstück 258) b. Teilflächen des Bahngeländes westlich der Heidestraße bis zur Perleberger Straße c. Grünfläche an der Heidestraße zwischen Fenn- und Nordhafenbrücke d. Teilfläche des Nordhafen zwischen Nordhafenbrücke und Kieler Brücke e. Fläche an der nordwestlichen Ecke der Sandkrugbrücke (Flurstück 64/2) f. Teilfläche des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal südlich der Kieler Brücke
Die Titelbezeichnung des Bebauungsplans 1-62 verändert sich durch die Einschränkung des Geltungsbereichs nicht.
III. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-62 wird um nachfolgende Flächen erweitert:
a. Westliche Teilfläche des Flurstück 260 zwischen Döberitzer Straße und Minna-Cauer-Straße b. Nördliche Teilfläche des Grundstücks Heidestraße 23 c. Teilflächen der Heidestraße im Bereich der Nordhafenbrücke d. Teilfläche des Flurstücks 204 im Bereich der Heidestraße 3 e. Teilfläche der Minna-Cauer-Straße (nördliche Ecke zur Heidestraße)
Die Titelbezeichnung des Bebauungsplans 1-62 verändert sich durch die Erweiterung des Geltungsbereichs nicht.
Begründung:
zu I.: Siehe Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 23.02.2011 (Anlage) und Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 23.02.2011 (Anlage)
zu II. und III.: Im Zuge der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ergab sich aufgrund von bestehenden Fachplanungsvorbehalten im Bereich des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals sowie des Bereiches der Bahnstrecken westlich der Heidestraße das Erfordernis der Geltungsbereichsanpassung. Weiter ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-62 an den Geltungsbereich des durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geführten Bebauungsplanverfahrens 1-63 für die Verbreitung der Heidestraße anzupassen (Anlage).
Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 05.04.2011
· Entwurf des Bebauungsplans 1-62 (Planungsstand: 21.03.2011) · Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 23.02.2011 · Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.02.2011 · Übersicht der Geltungsbereichsanpassungen gegenüber Aufstellungsbeschluss
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