Drucksache - 2052/III  

 
 
Betreff: Entwicklung mit und für die Bewohner – Quartier Lehrter Straße vor Verdrängung schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Koch, Fraktion der CDU Reschke, Fraktion Bd90/Grüne Schauer-O. Bertermann, Fraktion Die Linke Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
04.05.2011 
59. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.03.2011
2. Änderungsantrag CDU vom 15.03.2011
3. Austauschblatt vom 15.03.2011
4. Beschlussempfehlung Stadtentwicklung vom 04.05.2011
5. Änderungsantrag vom 17.05.2011
6. Beschluss vom 20.05.2011
7. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.11.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                2052/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Entwicklung mit und für die Bewohner – Quartier Lehrter Straße vor

Verdrängung schützen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2052/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Wohngebiet um die Lehrter Straße und Kruppstraße im Ortsteil Moabit den Erlass einer Satzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) und nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB (Umwandlungsverordnung) zu prüfen.

Nach positiver Prüfung soll ein Aufstellungsbeschluss nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfolgen.

Das Bezirksamt wird ebenfalls ersucht, sich nach Festsetzung des Milieuschutzgebietes gegenüber dem Senat von Berlin für den Erlass einer Umwandlungsverordnung einzusetzen, soweit die Prüfung einen erheblichen Umwandlungsdruck erkennen lässt.

 

 

Das Bezirksamt hat am 25.10.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Die Prüfung der Voraussetzungen zur Anwendung des § 172 BauGB von dem beauftragten Büro TOPOS Stadtforschung kommt zu folgenden Ergebnissen:

·         Die Datenanalyse lässt keine aktuellen Veränderungstendenzen erkennen.

·         Es gibt keinen erkennbaren Aufwertungsdruck auf bestehende Bausubstanz.

·         Es gibt nur ein geringes Aufwertungspotential (Zweitmodernisierung), allerdings starke Tendenz zur Umnutzung.

·         Eine Tendenz zur Umwandlung in Eigentumswohnungen ist gegeben.

·         Als städtebauliche Folge ist eine Verringerung des Angebotes preiswerter Wohnungen zu erwarten. Andere städtebauliche Folgen sind nicht zu erkennen.

 

Es wird nicht empfohlen, eine Erhaltungsverordnung zu erlassen. Die Entwicklung des Gebietes sollte aber weiter beobachtet werden.

Es wird empfohlen, dass der Bezirk bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Aktivitäten zur Regulierung von Umnutzungen anregt.

Ebenso sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, miet- und belegungsgebundene Wohnungsbestände im Gebiet zu erhalten.

 

Das Ergebnis der Untersuchung wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und B-Pläne am 21.09.2011 durch das beauftragte Büro TOPOS Stadtforschung vorgestellt.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

 

 

                                                                                    - 2 -                                                                      (zu DS 2052/III)

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

 

Berlin, den 25.10.2011

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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