Drucksache - 2052/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 2052/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Entwicklung mit und für die Bewohner – Quartier Lehrter Straße vor Verdrängung schützen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2052/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Wohngebiet um die Lehrter Straße und Kruppstraße im Ortsteil Moabit den Erlass einer Satzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) und nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB (Umwandlungsverordnung) zu prüfen. Nach positiver Prüfung soll ein Aufstellungsbeschluss nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfolgen. Das Bezirksamt wird ebenfalls ersucht, sich nach Festsetzung des Milieuschutzgebietes gegenüber dem Senat von Berlin für den Erlass einer Umwandlungsverordnung einzusetzen, soweit die Prüfung einen erheblichen Umwandlungsdruck erkennen lässt.
Das Bezirksamt hat am 25.10.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Prüfung der Voraussetzungen zur Anwendung des § 172 BauGB von dem beauftragten Büro TOPOS Stadtforschung kommt zu folgenden Ergebnissen: · Die Datenanalyse lässt keine aktuellen Veränderungstendenzen erkennen. · Es gibt keinen erkennbaren Aufwertungsdruck auf bestehende Bausubstanz. · Es gibt nur ein geringes Aufwertungspotential (Zweitmodernisierung), allerdings starke Tendenz zur Umnutzung. · Eine Tendenz zur Umwandlung in Eigentumswohnungen ist gegeben. · Als städtebauliche Folge ist eine Verringerung des Angebotes preiswerter Wohnungen zu erwarten. Andere städtebauliche Folgen sind nicht zu erkennen.
Es wird nicht empfohlen, eine Erhaltungsverordnung zu erlassen. Die Entwicklung des Gebietes sollte aber weiter beobachtet werden. Es wird empfohlen, dass der Bezirk bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Aktivitäten zur Regulierung von Umnutzungen anregt. Ebenso sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, miet- und belegungsgebundene Wohnungsbestände im Gebiet zu erhalten.
Das Ergebnis der Untersuchung wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und B-Pläne am 21.09.2011 durch das beauftragte Büro TOPOS Stadtforschung vorgestellt.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
- 2 - (zu DS 2052/III)
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den 25.10.2011
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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