Drucksache - 2051/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2251/III -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Barrierefreier Spielplatz Emdener Str./ Oldenburger Str.Das schaffen wir spielend
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.05.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2051III):
„Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Planung und Gestaltung des Spielplatzes Emdener Str./ Oldenburger Str. sicherzustellen, dass die Kriterien für barrierefreie Spielplätze möglichst umgesetzt werden. Insbesondere sind nicht nur die Belange von Rollstuhlnutzerinnen, sondern auch von Kindern mit Hör-, Seh- und kognitiven Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.
Bei der Beauftragung von freiberuflichen Leistungen ist von den Berwerber/-innen die Qualifikation unter Nachweis der Fachkunde im Bereich barrierefreies Bauen und durch Referenzprojekte nachzuweisen.“
Das Bezirksamt hat am .................... beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Dem Ersuchen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Antrag vom 08.03.2011 sicherzustellen, dass die Kriterien für barrierefreie Spielplätze möglichst umgesetzt werden, wird entsprochen.
In der Planungsphase ist besonderes Augenmerk darauf gelegt worden, dass die Belange von behinderten Kindern, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aber auch von Kindern mit Hör-, Seh- und kognitiven Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Die Planungsunterlagen wurden erarbeitet in enger Abstimmung mit der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. So wird im Ergebnis der Beratungen beispielsweise unter einer barrierefreien Nestschaukel anstatt Sand jetzt ein Kunststoffbelag mit Fallschutzeigenschaft eingebaut. In der Ende September 2011 beginnenden Bauphase wird diese Zusammenarbeit fortgesetzt. Freiberufliche Leistungen wurden nicht beauftragt, Planung und Bauleitung des Vorhabens erfolgen in Eigenleistung durch eine Mitarbeiterin des Straßen- und Grünflächenamtes.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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