Drucksache - 2047/III  

 
 
Betreff: Sachgemäße und adäquate Finanzierung der Wahl der Seniorenvertretung nach dem Seniorenmitwirkungsgesetz durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion, Einzelverordnete Schade 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Einzelverordnete/r
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.03.2011
2. Beschluss vom 17.03.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.06.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

01.06.2011

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42660

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

Drucksache Nr.2047/III

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über

 

Sachgemäße und adäquate Finanzierung der Wahl der Seniorenvertretung nach dem Seniorenmitwirkungsgesetz durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2047/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass die Summe, die über die eingeplanten Kosten des Bezirkes zu den im Herbst anstehenden Wahlen nach dem Seniorenmitwirkungsgesetz hinaus geht, von der Senatsverwaltung übernommen wird.“

 

Das Bezirksamt hat am 07.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt teilt ausdrücklich das Anliegen der BVV und hat sich mit Schreiben vom 06.04.2011 an den zuständigen Staatssekretär der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt. Die Antwort ist leider – mit Verweis auf das seit 2006 geltende Seniorenmitwirkungsgesetz - negativ.

 

Beide Schreiben sind der Vorlage beigefügt.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i.V. mit 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

             

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                     von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                          Bezirksstadtrat

 

 
 

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