Drucksache - 2030/III
Ich frage das Bezirksamt:
1. Beabsichtigt das Bezirksamt – in Anlehnung an den BVV-Beschluss Drs. 0870/III - die Wahl zur Stadtteilvertretung Turmstraße am 14.03.2011 nach den ehem. „Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum besonderen Städtebaurecht §§ 136 – 171 des Baugesetzbuches (BauGB), Sanierungsmaßnahmen (AV BauGB – San), Abschnitt: Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen“ in Verbindung mit dem BVV-Beschluss zur Drs. 870/III „Mitwirkung von Betroffenen in Untersuchungs- und Sanierungsgebieten sicherstellen!“ durchzuführen und wenn nein, warum nicht?
2. Welche Regelungen gelten diesbezüglich insbesondere für das aktive und passive Wahlrecht und wird deren Einhaltung gewährleistet?
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |