Drucksache - 2019/III
(Text siehe Rückseite)
Die Beschlussempfehlung wird mit folgenden Änderungen mehrheitlich beschlossen:
1. Streichung der Maßnahme Kapitel 4060 Titel 715 23 „Franz-Mett-Sporthalle, Aufstockung des Vorderhauses und Errichtung einer Sporthalle“ 2. Verstärkung der Maßnahme Kapitel 3733 Titel 715 13 „Aufstockung des John-Lennon-Gymnasiums und Bau von zwei Sporthallen“ in 2015 um 100.000 € auf 250.000 € unter Beibehaltung der Gesamtfinanzierungssumme dieser Maßnahme 3. Streichung der Maßnahme Kapitel 4212 Titel 738 50 „Verkehrsberuhigung im bereich Torstraße, Chausseestraße, Invalidenstraße und Tieckstraße (Romantikkiez) in 2012 um 280.000 € und in 2013 um 200.000 €. 4. Einfügung der Maßnahme Kapitel 3736 Titel 715 13 „Barrierefreier Umbau der Carl-Bolle-Grundschule in 2012 mit 280.000 € und in 2013 mit 200.000 €.
Abt. Personal, Finanzen, Weiterbildung und Kultur BiKuFin L
Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache Nr. 2019 / III
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über den Entwurf der Anmeldungen für die Investitionsplanung 2011 - 2015
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Anmeldungen des Bezirks Mitte für die Investitionsplanung 2011 - 2015 wird zugestimmt. Diese sind bei der Senatsverwaltung für Finanzen einzureichen.
Begründung:
Nach § 31 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 der Ausführungsvorschriften zu § 31 Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 und 4.1 AV § 31 LHO Anmeldungen einzureichen.
Grundlage für die Aufstellung der Investitionsplanung 2011 - 2015 bilden die Beschlussfassungen des Senat vom 25. August 2009 bzw. vom 28. September 2010 über die Finanzplanungen von Berlin 2009 - 2013 bzw. 2010 - 2014.
Die jährliche Investitionsplanung hat den Zweck, mittelfristige Planungen im investiven Bereich fortzusetzen und dabei zum Entwurf des Haushaltsplans für Folgejahre Festlegungen zu treffen.
In die bezirkliche Liste für bauliche Maßnahmen wird die Hochbaumaßnahme Kapitel 3735 Titel 701 00 Umbau des Standortes Berolinastraße zu einer Sonderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, finanziert aus einer gezielten Zuweisung, zusätzlich aufgenommen.
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Die Anmeldungen für die Investitionsplanung 2011 - 2015 weisen folgende Besonderheiten auf:
Im Vergleich zu den Anmeldungen des Bezirks Mitte zur Investitionsplanung 2009 - 2013 hat im Bereich der aus der Pauschalen Zuweisung zu finanzierenden baulichen Maßnahmen in Anpassung an aktuelle Entwicklungen eine umfangreiche Überarbeitung stattgefunden. Dadurch sowie auf Grund der obligatorischen Übereinstimmung zwischen dem ersten Planungsjahr (2011) mit den Ansätzen des Haushaltsplans für das Jahr 2011 ergeben sich bei einzelnen Maßnahmen signifikante Veränderungen (atypische Finanzierungsdarstellungen u. ä.) gegenüber dem bisherigen Planungsstand. Diese sind in den Erläuterungen zu den der Senatsverwaltung für Finanzen zu übermittelnden Anmeldungen dargestellt. Ergänzend ist dieser Vorlage eine „Zusammenstellung der aus der Pauschalen Zuweisung zu finanzierenden (Bau-) Maßnahmen in der Investitionsplanung 2011 - 2015“ zur Information der Bezirksverordnetenversammlung beigefügt.
Die Anmeldungen für die Investitionsplanung 2011 – 2015 erfolgten darüber hinaus auf der Grundlage der in der Anlage dargestellten Prämissen und politischer Leitsätze.
Als Termin für die Abgabe der Anmeldungen für den Entwurf der Investitionsplanung 2011 - 2015 ist von der Senatsverwaltung für Finanzen im AR 12/13 der 04. Februar 2011 festgelegt worden. Das Bezirksamt hat zu diesem Zeitpunkt den vorliegenden Entwurf der Planungen übermittelt und die Senatsverwaltung für Finanzen darauf hingewiesen, dass sich aus der Erörterung und der Beschlussfassung der BVV ergebende Veränderungen zu gegebener Zeit nachgereicht werden.
Rechtsgrundlagen:
§§ 12 Abs. 2 Nr. 8 und 36 Abs. 2 BezVG, § 31 Abs. 1 LHO, AV § 31 LHO Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Auf den Entwurf der Anmeldungen zur Investitionsplanung 2011 - 2015 wird verwiesen.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den . Februar 2011
Bezirksamt Mitte von Berlin
Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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