Drucksache - 1991/III
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Treffen Informationen zu, dass in den letzten Jahren die Sondernutzungsentgelte für einzelne Betreiber von Weihnachtsmärkten im Bezirk Mitte unterschiedlich festgesetzt worden und somit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht entsprochen worden ist? 2. Nach welchen Kriterien werden die Sondernutzungsentgelte für das Betreiben von Weihnachtsmärkten im Bezirk Mitte festgesetzt und unter welchen Voraussetzungen darf von diesen Kriterien abgewichen werden? 3. Auf welcher Verwaltungsebene werden diese Entscheidung getroffen?
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