Drucksache - 1965/III  

 
 
Betreff: Ergänzendes Forderungsmanagement zur Schuldeneintreibung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Lehmann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2011 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.01.2011
2. Beschluss vom 20.01.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.06.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                 

Abt. Personal, Finanzen, Weiterbildung und Kultur                                                                                                                                           

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr.

Mitte von Berlin             

                                                                                                                                  1965 / III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über „Ergänzendes Forderungsmanagement zur Schuldeneintreibung

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1965/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, die Eintreibung offener Forderungen des Bezirks Mitte an externe Firmen zu übertragen und sich hier beispielsweise an den Aktivitäten des Bezirks Marzahn-Hellersdorf zu orientieren.

 

Der BVV sollte im Rahmen des Rechnungsprüfungsausschusses bis zum 30. März 2011 parallel mit dem Sachstandsbericht „Offene Kassenzeichen“ ein erster Zwischenbericht vorliegen.

 

Das Bezirksamt hat am 07.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Beitreibung offener Forderungen des Bezirksamtes Mitte durch externe Dienstleister ist  im Zusammenhang mit der Erörterung des unter der Überschrift „Offene Kassenzeichen“ bekannten Themenkomplexes wiederholt im Rechnungsprüfungsausschuss angesprochen worden. Das Bezirksamt hat darauf hingewiesen, dass die Rechtslage im Land Berlin derzeit lediglich die Möglichkeit zulässt, privatrechtliche Forderungen zu verkaufen. Die Veräußerung öffentlich-rechtlicher Forderungen ist mit der geltenden Rechtslage  nicht ohne weiteres vereinbar, da spezielle Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften sowie datenschutzrechtliche Aspekte dem entgegen stehen.

 

In einem Schreiben an den Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat sich die Senatsverwaltung für Finanzen dahingehend geäußert hat, dass angesichts der Fallkonstellationen bei einer möglichen Beteiligung privater Dienstleister bei der Eintreibung ausstehender Forderungen keine realistischen Vorteile  gesehen werden. Gleichwohl wurde dem Bezirk gestattet, eine diesbezügliche Einnahmeerwartung mit dem Ergänzungsplan 2011 in seinen Haushalt einzustellen. Bislang befindet sich der Bezirk Marzahn-Hellersdorf aber noch immer in der Vorbereitung eines entsprechenden Ausschreibungsverfahrens, so dass bislang keinerlei Erfahrungswerte über den Erfolg oder Misserfolg der Aktivitäten vorliegen.

 

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In der Beantwortung der Dringlichkeitsanfrage Drs-Nr. 2067/III hat das Bezirksamt darauf hingewiesen, dass nicht zuletzt wegen quantitativ und qualitativ unterschiedlich vorhandener personeller Ressourcen in den LuV/SE das „Inkasso-Geschäft“ nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben wird oder betrieben werden kann und daher federführend durch die SE Personal und Finanzen gemeinsam mit den Fachämtern ergebnisoffen Optimierungsmöglichkeiten geprüft werden. Dabei sollen u. a. auch die Erfahrungen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf und weiterer Dienststellen mit einem Outsourcing ausgewertet werden. In einem ersten Schritt in Richtung eines effizienten und effektiven Forderungsmanagements sind die LuV/SE aufgefordert worden, eine Bereinigung des Datenbestandes bezüglich der sog. Kleinbetragsregelungen der Landeshaushaltsordnung und der Ausbuchung bereits niedergeschlagener Forderungen vorzunehmen

 

Das Bezirksamt wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zum Fortgang der Überlegungen regelmäßig im Rahmen seiner turnusmäßigen Berichterstattung zum Stand der „offenen Kassenzeichen“ berichten. 

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Vorerst keine. Künftige Einnahmeerwartungen und der damit verbundene Ressourceneinsatz lassen sich derzeit nicht quantifizieren.

 

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Vorerst keine. Der künftige Ressourceneinsatz lässt sich derzeit nicht quantifizieren.

 

 

 

Berlin, den    07 .06.2011

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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