Drucksache - 1965/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Personal, Finanzen, Weiterbildung und Kultur
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1965 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über „Ergänzendes Forderungsmanagement zur Schuldeneintreibung“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1965/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, die Eintreibung offener Forderungen des Bezirks Mitte an externe Firmen zu übertragen und sich hier beispielsweise an den Aktivitäten des Bezirks Marzahn-Hellersdorf zu orientieren.
Der BVV sollte im Rahmen des Rechnungsprüfungsausschusses bis zum 30. März 2011 parallel mit dem Sachstandsbericht „Offene Kassenzeichen“ ein erster Zwischenbericht vorliegen.“
Das Bezirksamt hat am 07.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Beitreibung offener Forderungen des Bezirksamtes Mitte durch externe Dienstleister ist im Zusammenhang mit der Erörterung des unter der Überschrift „Offene Kassenzeichen“ bekannten Themenkomplexes wiederholt im Rechnungsprüfungsausschuss angesprochen worden. Das Bezirksamt hat darauf hingewiesen, dass die Rechtslage im Land Berlin derzeit lediglich die Möglichkeit zulässt, privatrechtliche Forderungen zu verkaufen. Die Veräußerung öffentlich-rechtlicher Forderungen ist mit der geltenden Rechtslage nicht ohne weiteres vereinbar, da spezielle Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften sowie datenschutzrechtliche Aspekte dem entgegen stehen.
In einem Schreiben an den Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat sich die Senatsverwaltung für Finanzen dahingehend geäußert hat, dass angesichts der Fallkonstellationen bei einer möglichen Beteiligung privater Dienstleister bei der Eintreibung ausstehender Forderungen keine realistischen Vorteile gesehen werden. Gleichwohl wurde dem Bezirk gestattet, eine diesbezügliche Einnahmeerwartung mit dem Ergänzungsplan 2011 in seinen Haushalt einzustellen. Bislang befindet sich der Bezirk Marzahn-Hellersdorf aber noch immer in der Vorbereitung eines entsprechenden Ausschreibungsverfahrens, so dass bislang keinerlei Erfahrungswerte über den Erfolg oder Misserfolg der Aktivitäten vorliegen.
- 2 - - 2 -
In der Beantwortung der Dringlichkeitsanfrage Drs-Nr. 2067/III hat das Bezirksamt darauf hingewiesen, dass nicht zuletzt wegen quantitativ und qualitativ unterschiedlich vorhandener personeller Ressourcen in den LuV/SE das „Inkasso-Geschäft“ nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben wird oder betrieben werden kann und daher federführend durch die SE Personal und Finanzen gemeinsam mit den Fachämtern ergebnisoffen Optimierungsmöglichkeiten geprüft werden. Dabei sollen u. a. auch die Erfahrungen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf und weiterer Dienststellen mit einem Outsourcing ausgewertet werden. In einem ersten Schritt in Richtung eines effizienten und effektiven Forderungsmanagements sind die LuV/SE aufgefordert worden, eine Bereinigung des Datenbestandes bezüglich der sog. Kleinbetragsregelungen der Landeshaushaltsordnung und der Ausbuchung bereits niedergeschlagener Forderungen vorzunehmen
Das Bezirksamt wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zum Fortgang der Überlegungen regelmäßig im Rahmen seiner turnusmäßigen Berichterstattung zum Stand der „offenen Kassenzeichen“ berichten.
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Vorerst keine. Künftige Einnahmeerwartungen und der damit verbundene Ressourceneinsatz lassen sich derzeit nicht quantifizieren.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Vorerst keine. Der künftige Ressourceneinsatz lässt sich derzeit nicht quantifizieren.
Berlin, den 07 .06.2011
Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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