Drucksache - 1964/III  

 
 
Betreff: Hertha-Domizil an der Behmstraße erhalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2011 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.01.2011
2. Beschluss vom 20.01.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.02.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                1964/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Hertha-Domizil an der Behmstraße erhalten

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1964/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass bei der Planung und Genehmigung für eine angekündigte Bebauung des Grundstücks Behmstraße / Ecke Jülicher Straße das alte Hertha-Domizil an der Kreuzung Behmstraße / Ecke Jülicher Straße erhalten bleibt.

 

 

Das Bezirksamt hat am 08.02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt wird bei künftigen Bauberatungen den Wunsch der Bezirksverordnetenversammlung weiter vermitteln.

 

Hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung dieses Wunsches ist festzuhalten, dass das Gebäude weder unter Denkmalschutz steht noch einer Erhaltungsverordnung unterliegt.

 

Nach der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) sind Abbrüche gemäß § 62 Abs. 3 verfahrensfrei.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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