Drucksache - 1962/III  

 
 
Betreff: Hansaplatz ohne Graffiti!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2011 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.01.2011
2. Beschluss vom 20.01.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.05.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1962/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Hansaplatz ohne Graffiti!

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2011 folgendes Ersuchen

an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1962/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der durch das BA

durchzuführenden Instandsetzungsmaßnahmen am Hansaplatz auch die Graffiti an den

zum Bezirk gehörenden Flächen beseitigt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 10.05.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Im Rahmen von Baumaßnahmen im Großen Tiergarten und in Teilbereichen des Hansaviertels, finanziert und gefördert aus Mitteln des Programms „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), wurden auch Dachflächen der dem Bezirk gehörenden Gebäude des Einkaufszentrums gegen Nässe gedichtet.

In einer Bürgerversammlung 2010 wurde in Aussicht gestellt, im Rahmen dieser Maßnahme auch die Wände der Gebäude reinigen und versiegeln zu lassen.

Für die Beseitigung der Graffitiverschmutzungen an den Wänden wurde vom Straßen- und Grünflächenamt ein Kostenangebot eingeholt. Die Höhe dieser Kostenschätzung übertraf die für die Baumaßnahme bereitgestellten Mittel bei weitem und kann folglich aus diesen Fördermitteln nicht finanziert werden.

Nach Prüfung durch den zuständigen Bereich im Straßen- und Grünflächenamt ist auch eine Finanzierung aus dem Bau-Unterhaltungskonto zurzeit nicht möglich.

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                             keine

 

 

 

Berlin, 10. Mai 2011                 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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