Drucksache - 1944/III
(Text siehe Rückseite)
M i t t e von Berlin Nr. 1944 / III
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über die Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Für den aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschiedenen Herrn Bernd Sindermann wird als neues stellvertretendes beratendes Mitglied benannt:
Frau Michaela Erdmann - Bezirkselternausschuss Kita Mitte (BEA Kita Mitte) -
2. Die benannte Person wird als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen.
Begründung:
Dem Jugendhilfeausschuss gehört gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG als beratendes Mitglied eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten an. Gemäß § 35 Abs. 9 AG KJHG ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.
Das beratende Mitlied nach § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG wird von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.
U. Davids Bezirksverordnetenvorsteher Berlin, den _______________
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