Drucksache - 1943/III  

 
 
Betreff: Baumschutzgutachten für Kastanienallee 63
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 16.12.2010
2. Beschluss vom 16.12.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.02.2011
4. Beschluss vom 17.02.2011
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.09.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                1943/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Baumschutzgutachten Kastanienallee 63

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1943/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, über ein Baumschutzgutachten die Vitalität, Lebenserwartung und biologische Leistungsfähigkeit der beiden über einhundert Jahre alten Bäume auf dem Grundstück zu untersuchen. U.a. soll dargestellt werden, wie viel Nachpflanzungen erforderlich sind, um den Verlust der beiden Bäume nach den Kriterien der biologischen Leistungsfähigkeit zu ersetzen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 23.08.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die beiden auf dem Grundstück Kastanienallee 63 stehenden über einhundert Jahre alten Bäume wurden im Februar 2011 gefällt. Die dafür erforderliche Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung war Bestandteil der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erteilten Baugenehmigung. Ein Baumschutzgutachten zu diesen beiden Bäumen kann deshalb nicht mehr angefertigt werden.

Die Höhe der Ersatzpflanzung war gem. § 6 Abs. 4 Baumschutzverordnung zu ermitteln. Entsprechend dem Ergebnis ist der Grundstückseigentümer zur Pflanzung von sechs Roßkastanien im Wert von 4.415,00 € verpflichtet worden.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

Berlin, den

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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