Drucksache - 1936/III  

 
 
Betreff: Bürgerwerkstatt Mauerpark umfassend einbeziehen
hier: Mitarbeit und Einflussnahme auf Städtebaulichen Vertrag gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 14.12.2010
2. Beschluss vom 16.12.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.02.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                1936/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Bürgerwerkstatt Mauerpark umfassend einbeziehen
hier: Mitarbeit und Einflussnahme auf Städtebaulichen Vertrag gewährleisten

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1936/III):

 

1.      Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer Vivico sicherzustellen, dass die Delegierten der Bürgerwerkstatt für die städtebaulichen Verfahren bei der Ausarbeitung des Städtebaulichen Vertrags im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 1-64 kontinuierlich beteiligt werden.

 

2.      Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer Vivico zu gewährleisten, dass sich die städtebaulichen Eckpunkte der Bürgerwerkstatt qualitativ und quantitativ in den der Jury vorzulegenden städtebaulichen Entwürfen wieder finden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 08.02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1-64 zur Fertigstellung des Mauerparks vom 4. Mai 2010 durch das Bezirksamt erfolgte gleichzeitig die Entscheidung zur planungsrechtlichen Sicherung der Parkfertigstellungs- und von Bauflächen an der Bernauer Straße und nördlich der Gleimstraße. Die sich darstellende Flächenaufteilung basiert auf dem Ergebnis eines langjährigen Verhandlungsprozesses mit dem Eigentümer der für die Mauerparkerweiterung benötigten privaten Grundstücksflächen. Die Mauerparkerweiterungsflächen sollen an das Land Berlin übertragen werden.

Die geplanten Bauflächen werden im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahren, u. a. auf der Grundlage des Ergebnis des derzeit stattfindenden städtebaulichen Wettbewerbs und hinsichtlich des Nutzungsspektrums unter Durchführung entsprechender Beteiligungsverfahren, schritte weiter inhaltlich qualifiziert.

Die Bürgerwerkstatt ist durch 4 Delegierte als Sachverständige in dieses städtebauliche Wettbewerbsverfahren eingebunden. Durch diese Teilnahme ist sichergestellt, dass die Belange der Bürgerwerkstatt in das Verfahren eingebracht werden können und nach diskursiver Auseinandersetzung im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens entsprechend Berücksichtigung finden können.

 

Der angesprochene städtebauliche Vertrag ist zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bebauungs-planverfahrens 1-64 zur inhaltlichen Regelung der Modalitäten zur Grundstücksübertragung der Mauerparkfertigstellungsfläche an das Land Berlin erforderlich. Bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens sind im Übrigen noch diverse Gutachterverfahren und Beteiligungsschritte zu dessen inhaltlichen Qualifizierung erforderlich.

 

                                                                                    - 2 -

 

 

Es wird vorgeschlagen, Vertreter der Bürgerwerkstatt einzuladen, um die formalen und inhaltlichen Ziele des städtebaulichen Vertrages zunächst zu erläutern.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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