Drucksache - 1918/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1918/III -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Tramlinie 50: Verkehrssicherheit erhöhen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1918/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen wie folgt zu verwenden:
1. Zumindest an den Straßenkreuzungen mit der Müllerstraße und der Schweden-/Residenz-straße sollen die Ampelschaltungen so verändert, dass Fußgänger den Straßenzug der See- und Osloer Straße in einer Grünphase überqueren können. 2. An allen anderen Fußgängerüberwegen in diesem Straßenzug sollen zusätzliche Warn- einrichtungen wie Blinkzeichen / akustische Warnsignale und auffällige Bodenmarkierungen berücksichtigt werden.
Das Bezirksamt hat am 22.03.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der BVV-Beschluss wurde der Verkehrslenkung Berlin VLB B 21 und VLB B 52 zur Prüfung und ggf. weiteren Veranlassung übersandt. Laut Auskunft von VLB B 21 wird die Bearbeitung des Beschlusses eine noch nicht absehbare Zeitspanne in Anspruch nehmen, da mehrere Abteilungen der Verkehrslenkung Berlin zu beteiligen sind.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1918/III -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über
Tramlinie 50: Verkehrssicherheit erhöhen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1918/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen wie folgt zu verwenden:
1. Zumindest an den Straßenkreuzungen mit der Müllerstraße und der Schweden-/Residenz-straße sollen die Ampelschaltungen so verändert, dass Fußgänger den Straßenzug der See- und Osloer Straße in einer Grünphase überqueren können. 2. An allen anderen Fußgängerüberwegen in diesem Straßenzug sollen zusätzliche Warn- einrichtungen wie Blinkzeichen / akustische Warnsignale und auffällige Bodenmarkierungen berücksichtigt werden.
Das Bezirksamt hat am 10.05.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Zum o.g BVV-Beschluss hat die Verkehrslenkung Berlin mit Schreiben vom 15.04.2011 wie folgt Stellung genommen:
„Fußgängerquerungen außerhalb von Lichtzeichenanlagen
Die Sicherung der Fußgänger beim Queren von Straßenbahngleisen ist eine vordringliche Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde. Daher wurde in Abstimmung mit der obersten Straßenverkehrsbehörde und der technischen Aufsichtsbehörde ein Konzept zur sicheren Querung erarbeitet, welches auch an der Tramlinie 50 Anwendung findet. Dementsprechend wird jede Querungsstelle einzeln betrachtet und folgendermaßen differenziert:
Handelt es sich um eine Querungsstelle an einem Knoten wird aufgrund der guten Übersichtlichkeit, der erhöhten Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer - inklusive der Straßenbahnfahrer wegen des potentiellen Querverkehrs auf den Gleisen - sowie des im allgemeinen stärker vorhandenen Querungsbedürfnisses eine geradlinige Querung ermöglicht. Dies entspricht auch den Absprachen mit dem Allgemeinen Verband der Sehbehinderten und Blinden, welcher seinen Mitgliedern eine Querung an Knoten grundsätzlich nahelegt. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei eingeschränkter Sichtbeziehung kommt auch an Knoten der Einbau von Schutzgittern in Z-Form in Betracht, um eine Sichtbeziehung beidseitig zwangsweise aufzubauen. Die Sichtbeziehung ist jedoch an den unsignalisierten Knoten im Straßenzug Seestraße - Osloer Str. - Bornholmer Str. uneingeschränkt gegeben, so dass lediglich an den Querungsstellen auf der Strecke Osloer Str./ Wriezener Str. und Bornholmer Str./ Driesener Str. Z-förmige Schutzgitter angeordnet wurden. Diese sorgen dafür, dass auch nur bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit der querungswilligen Fußgänger der Gleiskörper in beide Richtungen eingesehen wird und keinerlei Überraschungen einer plötzlich auftauchenden Straßenbahn auftreten können. Bedauerlicherweise ist eine 100% Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu erreichen. Die getroffenen straßenverkehrbehördlichen Maßnahmen schaffen die Voraussetzungen für eine sichere Querung der Straßenbahngleise, sie entbinden die querenden Fußgänger jedoch nicht, die ihnen obliegende Pflicht zur Aufmerksamkeit und Sorgfalt im Straßenverkehr wahrzunehmen. Dahingehendes Fehlverhalten ist eine nicht beeinflussbare Problematik, die zu Unfällen führen kann.
Ich bitte der BVV entsprechend Auskunft zu geben.“
- 3 (zu DS 1818/III)
Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, 10. Mai 2011
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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