Drucksache - 1918/III  

 
 
Betreff: Tramlinie 50: Verkehrssicherheit erhöhen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Koch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.12.2010
2. Beschluss vom 16.12.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.04.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1918/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Tramlinie 50: Verkehrssicherheit erhöhen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1918/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen wie folgt zu verwenden:

 

1.              Zumindest an den Straßenkreuzungen mit der Müllerstraße und der Schweden-/Residenz-straße sollen die Ampelschaltungen so verändert, dass Fußgänger den Straßenzug der

              See- und Osloer Straße in einer Grünphase überqueren können.

2.              An allen anderen Fußgängerüberwegen in diesem Straßenzug sollen zusätzliche Warn-

einrichtungen wie Blinkzeichen / akustische Warnsignale und auffällige Bodenmarkierungen berücksichtigt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 22.03.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der BVV-Beschluss wurde der Verkehrslenkung Berlin VLB B 21 und VLB B 52 zur Prüfung und ggf. weiteren Veranlassung übersandt. Laut Auskunft von VLB B 21 wird die Bearbeitung des Beschlusses eine noch nicht absehbare Zeitspanne in Anspruch nehmen, da mehrere Abteilungen der Verkehrslenkung Berlin zu beteiligen sind.

 

 

Rechtsgrundlage:              §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1918/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

über

 

Tramlinie 50: Verkehrssicherheit erhöhen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1918/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen wie folgt zu verwenden:

 

1.              Zumindest an den Straßenkreuzungen mit der Müllerstraße und der Schweden-/Residenz-straße sollen die Ampelschaltungen so verändert, dass Fußgänger den Straßenzug der

              See- und Osloer Straße in einer Grünphase überqueren können.

2.              An allen anderen Fußgängerüberwegen in diesem Straßenzug sollen zusätzliche Warn-

einrichtungen wie Blinkzeichen / akustische Warnsignale und auffällige Bodenmarkierungen berücksichtigt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 10.05.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zum o.g BVV-Beschluss hat die Verkehrslenkung Berlin mit Schreiben vom 15.04.2011 wie folgt Stellung genommen:

 

„Fußgängerquerungen außerhalb von Lichtzeichenanlagen

 

Die Sicherung der Fußgänger beim Queren von Straßenbahngleisen ist eine vordringliche Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde. Daher wurde in Abstimmung mit der obersten Straßenverkehrsbehörde und der technischen Aufsichtsbehörde ein Konzept zur sicheren Querung erarbeitet, welches auch an der Tramlinie 50 Anwendung findet. Dementsprechend wird jede Querungsstelle einzeln betrachtet und folgendermaßen differenziert:

 

Handelt es sich um eine Querungsstelle an einem Knoten wird aufgrund der guten Übersichtlichkeit, der erhöhten Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer - inklusive der Straßenbahnfahrer wegen des potentiellen Querverkehrs auf den Gleisen - sowie des im allgemeinen stärker vorhandenen Querungsbedürfnisses eine geradlinige Querung ermöglicht. Dies entspricht auch den Absprachen mit dem Allgemeinen Verband der Sehbehinderten und Blinden, welcher seinen Mitgliedern eine Querung an Knoten grundsätzlich nahelegt. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei eingeschränkter Sichtbeziehung kommt auch an Knoten der Einbau von Schutzgittern in Z-Form in Betracht, um eine Sichtbeziehung beidseitig zwangsweise aufzubauen. Die Sichtbeziehung ist jedoch an den unsignalisierten Knoten im Straßenzug Seestraße - Osloer Str. - Bornholmer Str. uneingeschränkt gegeben, so dass lediglich an den Querungsstellen auf der Strecke Osloer Str./ Wriezener Str. und Bornholmer Str./ Driesener Str. Z-förmige Schutzgitter angeordnet wurden. Diese sorgen dafür, dass auch nur bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit der querungswilligen Fußgänger der Gleiskörper in beide Richtungen eingesehen wird und keinerlei Überraschungen einer plötzlich auftauchenden Straßenbahn auftreten können.

Bedauerlicherweise ist eine 100% Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu erreichen. Die getroffenen straßenverkehrbehördlichen Maßnahmen schaffen die Voraussetzungen für eine sichere Querung der Straßenbahngleise, sie entbinden die querenden Fußgänger jedoch nicht, die ihnen obliegende Pflicht zur Aufmerksamkeit und Sorgfalt im Straßenverkehr wahrzunehmen. Dahingehendes Fehlverhalten ist eine nicht beeinflussbare Problematik, die zu Unfällen führen kann.

Fußgängerquerungen an Lichtzeichenanlagen


Zu den beiden konkreten Anträgen auf Querung in einem Zuge:

Die Kreuzung Seestraße / Müllerstraße wird von den Straßenbahnlinien M 13 und M 50, den Buslinien 106 und 120 befahren. Dazu kommt eine hohe Verkehrsbelastung durch den Individualverkehr. Die Lichtzeichenanlage ist mit einer verkehrsabhängigen Steuerung zur Beschleunigung des Straßenbahn- und Busverkehrs ausgestattet. Die Bahnen und Busse melden sich über Funk an der Anlage an. Anschließend verändert die Steuerungslogik die Schaltung so, dass die Verlustzeiten für die Fahrzeuge des ÖPNV minimiert werden.
Die Phasenlänge für den motorisierten Individualverkehr wird durch in der Fahrbahn verlegte Induktionsschleifen bemessen. Restzeiten werden der Nebenrichtung zugeteilt, um die Fußgängerquerung über die Seestraße zu verlängern. Die Linksabbieger aus der Seestraße erhalten nur bei Bedarf auf Anforderung grün.
Abhängig von der Tageszeit werden zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Verkehrsaufkommens Umlaufzeiten von 70 – 90 Sekunden und nachts 60 Sekunden geschaltet. Umlaufzeit ist die Zeit, in der jede anstehende Verkehrsbeziehung einmal eine Freigabe erhält. Die Umlaufzeiten werden möglichst klein gehalten, um lange Wartezeiten für die einzelnen Verkehrsteilnehmer bis zu einer nächsten Freigabe zu vermeiden.

Auf Grund dieser Randbedingungen und insbesondere wegen der variablen Abläufe durch die Verkehrsabhängigkeit sind die Freigabezeiten für die Fußgänger nicht immer gleich lang.

Bei der vorhandenen Straßenbreite von 50m wären für eine Fußgängerquerung in einem Zuge die erforderlichen Grünzeiten 35 Sekunden in beiden Gehrichtungen, um mindestens die Mitte der zweiten Fahrbahn zu erreichen. Das wäre allerdings höchstens zu Verkehrsspitzenzeiten mit nochmaliger Verlängerung der Umlaufzeiten denkbar. Dadurch würde aber die Koordinierung in der Seestraße entfallen und die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer würden sich verlängern. Entscheidend ist jedoch, dass die Flexibilität der Steuerung aufgegeben werden müsste und damit die Attraktivität des ÖPNV maßgeblich verschlechtert würde. Davon wäre eine große Anzahl an Fahrgästen betroffen.

Die gleichen Grundaussagen gelten für die LZA Osloer Straße / Schwedenstraße. Infolge der spitzwinkligen Kreuzungsgeometrie beträgt die Querungslänge über die Osloer Straße hier sogar ca. 65m, damit sind die Verhältnisse noch ungünstiger als an der Müllerstraße.

Im Straßenzug Seestraße – Osloer Straße stehen auf Grund der breiten Mittelstreifen für die Fußgänger neben den Fahrbahnen und der Straßenbahn ausreichend breite Aufstellflächen zur Verfügung, so dass auch ohne die Querungsmöglichkeit in einem Zug die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

An den Lichtzeichenanlagen wird durch die Markierung von Fußgänger- und Radfahrerfurten auf deren Vorrang aufmerksam gemacht. Zusätzliche Hinweise z. B. Gelbblinker werden nur an den Stellen verwandt, wo es wegen der besonderen baulichen Verhältnisse (abgesetzte Fußgängerfurt, Sichtbehinderungen auf die Fußgänger, häufigere Unfälle mit Fußgängern) erforderlich ist. Der Einsatz ist darauf zu beschränken, damit die Wirksamkeit durch einen Gewöhnungseffekt an den wichtigen Stellen nicht beeinträchtigt wird.

 

Ich bitte der BVV entsprechend Auskunft zu geben.“
 

 

                                                                                    - 3                                                                       (zu DS 1818/III)

 

 

Rechtsgrundlage:              §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

Berlin, 10. Mai 2011            

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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