Drucksache - 1913/III  

 
 
Betreff: Gefährdungsatlas und Korruptionsprävention im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.12.2010
2. Beschluss vom 16.12.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.06.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                        .6.2011

Bezirksbürgermeister                                                                                    Tel.: 9918 32806

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr. 1913/III

Mitte von Berlin

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

„Gefährdungsatlas und Korruptionsprävention im Bezirksamt“

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1919/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, den Fraktionen den durch die „AG Antikorruption“ des Bezirksamtes erstellten Gefährdungsatlas zeitnah zur Verfügung zu stellen.“

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  14.06.2011  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung in der Sitzung vom 17. März 2011 (Drs. 2056/III) den Gefährdungsatlas zur Korruptionsprävention zur Kenntnis genommen. Das Ersuchen hat damit seine Erledigung gefunden.

 

Rechtsgrundlage: §§ 15, 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
 

 

 

Berlin, den 14.06.2011

 

 

 

 

Dr. Christian Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                   

 

 
 

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