Drucksache - 1896/III  

 
 
Betreff: Baumschutz Kastanienallee 63
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Stadtentwicklung,Sanieren, Bauen und BebauungspläneBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Bertermann Diedrich 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 02.12.2010
2. Beschluss vom 16.12.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.04.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                1896/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Baumschutz Kastanienallee 63

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1896/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Baugenehmigung für das Grundstück „Kastanienallee 63“ nur dann zu erteilen, wenn die beiden schützenswerten Bäume (alte Kastanie und alte Platane) erhalten bleiben.

 

 

 

Das Bezirksamt hat am 15.03.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat mit Datum vom 15.12.2010 die Baugenehmigung versagt. Gegen die Versagung wurde mit Datum vom 21.12.2010 Widerspruch erhoben. Aufgrund von § 86 Abs. 1 Nr. 2 Bauordnung für Berlin ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für den Erlass des Widerspruchsbescheides zuständig. Nach bezirklicher Abhilfeprüfung wurde der Widerspruch weisungsgemäß am 11.02.2011 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Entscheidung abgegeben. Dort wird der Widerspruch zurzeit geprüft.

 

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                1896/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Baumschutz Kastanienallee 63

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1896/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Baugenehmigung für das Grundstück „Kastanienallee 63“ nur dann zu erteilen, wenn die beiden schützenswerten Bäume (alte Kastanie und alte Platane) erhalten bleiben.

 

Das Bezirksamt hat am 03.05.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Bezirksamtsbeschluss zum Zwischenbericht vom 15.03.2011 war erklärt worden:

Das Bezirksamt hat mit Datum vom 15.12.2010 die Baugenehmigung versagt. Gegen die Versagung wurde mit Datum vom 21.12.2010 Widerspruch erhoben. Aufgrund von § 86 Abs. 1 Nr. 2 Bauordnung für Berlin ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für den Erlass des Widerspruchsbescheides zuständig. Nach bezirklicher Abhilfeprüfung wurde der Widerspruch weisungsgemäß am 11.02.2011 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Entscheidung abgegeben. Dort wird der Widerspruch zur Zeit geprüft.

 

Mit Bescheid vom 17.03.2011, im Bezirksamt am 21.03.2011 eingegangen, wurde dem Widerspruch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stattgegeben und „durchentschieden“, indem auch die Baugenehmigung inklusive Fällgenehmigung erteilt wurde. Trotz größtem bezirklichen Engagements für die Erhaltung der Bäume konnten die Fällungen, die ab 19.03.2011 erfolgten, nicht verhindert werden.

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

Berlin, den 3.Mai 2011

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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