Drucksache - 1896/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 1896/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Baumschutz Kastanienallee 63
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1896/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Baugenehmigung für das Grundstück „Kastanienallee 63“ nur dann zu erteilen, wenn die beiden schützenswerten Bäume (alte Kastanie und alte Platane) erhalten bleiben.
Das Bezirksamt hat am 15.03.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat mit Datum vom 15.12.2010 die Baugenehmigung versagt. Gegen die Versagung wurde mit Datum vom 21.12.2010 Widerspruch erhoben. Aufgrund von § 86 Abs. 1 Nr. 2 Bauordnung für Berlin ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für den Erlass des Widerspruchsbescheides zuständig. Nach bezirklicher Abhilfeprüfung wurde der Widerspruch weisungsgemäß am 11.02.2011 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Entscheidung abgegeben. Dort wird der Widerspruch zurzeit geprüft.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Abt. Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 1896/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Baumschutz Kastanienallee 63
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1896/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Baugenehmigung für das Grundstück „Kastanienallee 63“ nur dann zu erteilen, wenn die beiden schützenswerten Bäume (alte Kastanie und alte Platane) erhalten bleiben.
Das Bezirksamt hat am 03.05.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Mit Bezirksamtsbeschluss zum Zwischenbericht vom 15.03.2011 war erklärt worden: Das Bezirksamt hat mit Datum vom 15.12.2010 die Baugenehmigung versagt. Gegen die Versagung wurde mit Datum vom 21.12.2010 Widerspruch erhoben. Aufgrund von § 86 Abs. 1 Nr. 2 Bauordnung für Berlin ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für den Erlass des Widerspruchsbescheides zuständig. Nach bezirklicher Abhilfeprüfung wurde der Widerspruch weisungsgemäß am 11.02.2011 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Entscheidung abgegeben. Dort wird der Widerspruch zur Zeit geprüft.
Mit Bescheid vom 17.03.2011, im Bezirksamt am 21.03.2011 eingegangen, wurde dem Widerspruch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stattgegeben und „durchentschieden“, indem auch die Baugenehmigung inklusive Fällgenehmigung erteilt wurde. Trotz größtem bezirklichen Engagements für die Erhaltung der Bäume konnten die Fällungen, die ab 19.03.2011 erfolgten, nicht verhindert werden.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den 3.Mai 2011
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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