Drucksache - 1871/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt.Gesundheit Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über
Effizienz der Sprachförderprogramme prüfen !
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 9.11.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1871/III):
„Das BA wird ersucht einen Kriterienkatalog zur Messung der Effizienz bezirklicher Sprachförderungsprogramme zu entwickeln und diesen im Rahmen einer Evaluation der Sprachförderungsmaßnahmen einzusetzen. Einer regelmäßigen (jährlichen) Überprüfung sollen sowohl die Sprachförderungsprogramme des Bezirkes als auch die der freien Träger in Berlin-Mitte unterzogen werden. Die Ergebnisse der Evaluation sollen der BVV zur Kenntnis gestellt werden.
Das Kriterienkatalog soll u.a. folgende Punkte beinhalten:
a) Schaffung von Transparenz über:
- die Anzahl der Kurse nach Zielgruppen und Trägern - die Verortung der Kurse in einzelnen Stadtteilen - die Anzahl der beteiligten Kindertagesstätten, Schulen und Weiterbildungsträger
b) Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen im Sinne des erarbeiteten Sprachförderkonzeptes
c) Entwicklung von Handlungsempfehlungen als Grundlage für die weitere Sprachförderung im Bezirk Mitte“
Das Bezirksamt hat am 07.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Sprachförderzentrum des Bezirks Mitte von Berlin ist eine ressortübergreifende Institution, in dem die einzelnen Abteilungen des Bezirksamtes ( soweit dort sprachfördernde Maßnahmen durchgeführt werden ) – sowie im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung – die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vertreten sind. Die interne Leitungssrunde des Sprachförderzentrums hat es in verschiedenen Sitzungen seit 2010 als vordringlichsten Schritt angesehen, dass zunächst allen anstehenden und künftigen Anträgen auf Sprachfördermaßnahmen – vor allem aus der Förderung über Mittel Soziale Stadt - , die einer Bewilligung (Fachliche Stellungnahme) durch die Verwaltung des Bezirksamts bedürfen, einheitliche Mindeststandards auferlegt werden. Diese Mindeststandards, die abgeleitet sind aus einschlägigen Zertifizierungssystemen für Weiterbildungseinrichtungen (LQW), umfassen detaillierte Angaben zu Bereichen wie Bedarfsbestimmung, Zielbeschreibung, Zielgruppe, Maßnahmekonzepten, Finanzierung, Umsetzung und Evaluation, die auf diese Weise zur Anforderung für alle neuen Sprachfördermaßnahmen erhoben wurde.
Das Sprachförderzentrum hat das Verfahren zur fachlichen Stellungnahme bei Förderanträgen aus dem QM-Bereich dahin gehend verändert, dass nunmehr alle fachlichen Stellungnahmen zu Sprachfördermaßnahmn durch ein oder mehrere Mitglieder der Leitungsrunde des Sprachförderzentrums vorgenommen und zentral erfasst werden. Im Einzelfall konsultieren sich die Gutachter gegenseitig bzw. debattieren die Anträge in der internen Leitungsrunde.
Die genannten Mindeststandards wurden allen Antragstellern und am Verfahren beteiligten Personen und Gremien (z.B. QM-Büros) vorab schriftlich, in Gruppendiskussionen und Einzelgesprächen zur Kenntnis erläutert, sodass die Antragssteller sich konzeptionell darauf einrichten konnten. Auf dieser Basis kann in Zukunft am Ende der Maßnahmen bzw. im Falle eines Folgeantrags eine einheitliche und objektive Bewertung ( Evaluation ) der durchgeführten Maßnahmen zur Sprachförderung vorgenommen werden.
Hinsichtlich der Überprüfung der Wirksamkeit von Fördermassnahmen ist die Arbeit des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) - Mitte hervorzuheben.Als erster und einziger KJGD Berlins wurde mit der laufenden Schuleingangsuntersuchung aller 5-Jährigen des neuen Schuljahres 2011/2012 eine systematische Verknüpfung der bei diesen ca. 3.000 Kindern erhobenen Sprachfähigkeiten mit der zuvor besuchten Kita und damit mit der dort jeweils spezifisch durchgeführten Sprachfördermassnahme erstellt. Diese Schuleingangsuntersuchungen aller 3.000 Kinder werden vor dem August 2011 abgeschlossen sein, die IT - Erfassung aller Daten und deren Plausibilitätskontrollen durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz (Landesverfahren) werden vor Jahresende 2011 abgeschlossen sein. Anfang des Jahres 2012 kann dann eine inhaltliche Auswertung vorgenommen werden. Wenn dieses Verfahren belastbare Ergebnisse erbringt, kann es im Bezirk etabliert werden und ein nachhaltiges Element der qualifizierten Überprüfung von Sprachfördermassnahmen im vorschulischen Bereich bilden.
Eine Übersicht über alle im Bezirk stattfindenden Sprachfördermaßnahmen liegt nicht vor und kann auch nur bedingt erstellt werden. Hierzu im Einzelnen:
a) Die Angaben der Träger, die keiner Bewilligung durch den Bezirk bedürfen, beruhen auf Freiwilligkeit. Solche Maßnahmeträger sind nur ihren Zuwendungsgebern gegenüber zum Nachweis verpflichtet (z.B. Bund, EU oder Stiftungen). Dies gilt umso mehr für die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen.
b) Selbstverständlich liegen die Daten aller Sprachförderangebote der Volkshochschule - Deutschkurse für Eltern/Erwachsene - vor (z.B. nach Alter, Geschlecht, Sprachniveau, Kurserfolg der Teilnehmenden, nach Einbeziehung von Kitas und Schulen und nach sozialräumlicher Verortung). Die Volkshochschule ist zur regelmäßigen Evaluierung ihrer Sprachförderangebote gesetzlich verpflichtet und lässt überdies Kundenmonitore durchführen, deren Ergebnisse öffentlich gemacht werden.
c) Eine Übersicht über die Maßnahmen, die über Soziale Stadt finanziert sind, existiert ebenfalls.
Eine laufende oder unterjährige Überprüfung aller Sprachfördermaßnahmen kann aus personellen und rechtlichen Gründen (keine Zugriffsrechte auf Daten Dritter) nicht stattfinden. Eine Überprüfung findet im Bereich der Maßnahmen in den QM – Gebieten präventiv - bei Antragsstellung - statt (Einforderung von Mindeststandards) und im Anschluss an die Maßnahme bzw. im Falle eines Folgeantrags.
Die Träger von Kindertagesstätten entscheiden seit der Umstrukturierung der Kitalandschaft auf der Grundlage der "Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen" (RVTag) und der "Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten" (QVTAG) eigenständig über Konzepterarbeitungen und -umsetzungen. Die einstige Prüf- und Kontrollpraxis wurde durch eine Vereinbarungspraxis ersetzt.
Für die Erarbeitung der geforderten Übersichten wäre in hohem Umfang die Bereitstellung von Personal erforderlich, das der Bezirk zur Verfügung stellen müsste.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Sprachförderzentrum keine Kontroll- oder Prüfungsinstanz ist.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 07.06.2011
Dr. Christian Hanke Bezirksbürgermeister
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