Drucksache - 1860/III  

 
 
Betreff: Wohnhaus Lehrter Straße 67 / Seydlitzstraße 21/22: Entmietung stoppen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Böttrich für die Fraktion, Fraktion der SPD Mahr, Fraktion Die Linke Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.11.2010
2. Austauschblatt vom 16.11.2010
3. Beschluss vom 18.11.2010
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.02.2011
Anlage

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                1860/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Wohnhaus Lehrter Staße 67 / Seydlitzstraße 21/22: Entmietung stoppen!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1860/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich intensiv mit allen ihm zur Verfügung stehenden

Mitteln für folgendes einzusetzen:

 

-               Die Entmietung des Wohnhauses Lehrter Straße / Seydlitzstraße wird umgehend beendet und das diesbezügliche Sozialplanverfahren wird eingestellt.

-               Den bisher ausgezogenen MieterInnen wird die Möglichkeit gegeben, in das Objekt zurück zu ziehen, wenn von diesen der Wunsch besteht. Den MieterInnen dadurch entstehende Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.

-               Durch den Eigentümer erfolgen, in Abstimmung mit den MieterInnen, umgehend die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen des Hauses.

-               Die leerstehenden Wohnungen sind wieder zu vermieten

 

 

Das Bezirksamt hat am 18.01.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Wie bereits in der Beantwortung der Großen Anfrage, DS 1842/III, ausgeführt, handelt es sich bei dem Vorhaben um ein von der Berliner Stadtmission in Eigenregie durchgeführtes Umsetzverfahren, welches vom Bezirk derzeit nicht sanktioniert werden kann.

 

Die Abteilung Stadtentwicklung hat jedoch bereits kurz nach Eingang der Presseerklärung zur Aufgabe des projektierten Bauvorhabens ein Schreiben an die Stadtmission gerichtet, welches mit der DS 1860/III gleichlautende Forderungen formulierte.

 

Die daraufhin erfolgte Antwort der Stadtmission ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.

 

Die Abteilung Stadtentwicklung wird mit der Berliner Stadtmission in Kontakt bleiben um das weitere Vorgehen und die Entwicklung des Standortes zu begleiten.

 

Die Mieterberatungsgesellschaft ASUM steht den Mietern des Hauses derzeit noch als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

 

 

 

                                                                                    - 2 -                                                                      (zu DS 1860/III)

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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