Drucksache - 1860/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 1860/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Wohnhaus Lehrter Staße 67 / Seydlitzstraße 21/22: Entmietung stoppen!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1860/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich intensiv mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für folgendes einzusetzen:
- Die Entmietung des Wohnhauses Lehrter Straße / Seydlitzstraße wird umgehend beendet und das diesbezügliche Sozialplanverfahren wird eingestellt. - Den bisher ausgezogenen MieterInnen wird die Möglichkeit gegeben, in das Objekt zurück zu ziehen, wenn von diesen der Wunsch besteht. Den MieterInnen dadurch entstehende Kosten sind vom Eigentümer zu tragen. - Durch den Eigentümer erfolgen, in Abstimmung mit den MieterInnen, umgehend die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen des Hauses. - Die leerstehenden Wohnungen sind wieder zu vermieten
Das Bezirksamt hat am 18.01.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Wie bereits in der Beantwortung der Großen Anfrage, DS 1842/III, ausgeführt, handelt es sich bei dem Vorhaben um ein von der Berliner Stadtmission in Eigenregie durchgeführtes Umsetzverfahren, welches vom Bezirk derzeit nicht sanktioniert werden kann.
Die Abteilung Stadtentwicklung hat jedoch bereits kurz nach Eingang der Presseerklärung zur Aufgabe des projektierten Bauvorhabens ein Schreiben an die Stadtmission gerichtet, welches mit der DS 1860/III gleichlautende Forderungen formulierte.
Die daraufhin erfolgte Antwort der Stadtmission ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.
Die Abteilung Stadtentwicklung wird mit der Berliner Stadtmission in Kontakt bleiben um das weitere Vorgehen und die Entwicklung des Standortes zu begleiten.
Die Mieterberatungsgesellschaft ASUM steht den Mietern des Hauses derzeit noch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
- 2 - (zu DS 1860/III)
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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