Drucksache - 1802/III  

 
 
Betreff: Offene Kassenzeichen 2
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Lehmann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.09.2010
2. Beschluss vom 20.09.2010
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.02.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                . Januar 2011

Abt. Personal, Finanzen                                                                                          (: 9018-33500

Weiterbildung und Kultur

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drs.-Nr. 1802/III

Mitte von Berlin             

                                                       

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme – über

             

Offene Kassenzeichen 2

                           

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2010 folgende  Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1802/III)

 

„Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht, die Prüfungen von „Offenen Kassenzeichen“, neben dem Stadtplanungsamt, nunmehr auch in allen weiteren dafür zutreffenden Fachämtern vorzunehmen und hierzu dem Rechnungsprüfungsausschuss erstmals zum November 2010 zu berichten.

             

Es werden nur die offenen Kassenzeichen über einem Wert in Höhe von 10.000 € geprüft, rückwirkend ab dem Jahr 2004.

 

Das Bezirksamt hat am 08.02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 02.11.2010 hat das Bezirksamt den Ausschussmitgliedern die im Beschluss geforderten Prüfergebnisse vorgelegt.

 

In dieser Sitzung wurde zudem einvernehmlich verabredet, dass jeweils zum Stichtag 31.03. und 30.09. eines Jahres dem Rechnungsprüfungsausschuss erneut berichtet wird.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Bezirksamt zudem gebeten, dem Prüfergebnis zum Stichtag 31.03.2011 ergänzend mitzuteilen,

§         wie sich die Anzahl der offenen Kassenzeichen verhält zur Anzahl der Kassenvorgänge insgesamt im laufenden Jahr,

§         wie viele offene Kassenzeichen mit einem Wert unter 10.000 € mit welchem Gesamtforderungsvolumen insgesamt existieren sowie

§         wie viele Kassenzeichen im Bericht aufzuführen wären, wenn die Berichtspflicht auf einen Wert von 5.000 € herabgesetzt würde.

 

Basierend auf diesen ergänzenden Informationen wird im Rechnungsprüfungsausschuss das Berichtsformat ggfls. weiter entwickelt.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b)               Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadträtin

 

 
 

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