Drucksache - 1802/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Personal, Finanzen (: 9018-33500 Weiterbildung und Kultur
Bezirksverordnetenversammlung Drs.-Nr. 1802/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme – über
Offene Kassenzeichen 2
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2010 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1802/III)
„Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht, die Prüfungen von „Offenen Kassenzeichen“, neben dem Stadtplanungsamt, nunmehr auch in allen weiteren dafür zutreffenden Fachämtern vorzunehmen und hierzu dem Rechnungsprüfungsausschuss erstmals zum November 2010 zu berichten.
Es werden nur die offenen Kassenzeichen über einem Wert in Höhe von 10.000 € geprüft, rückwirkend ab dem Jahr 2004.“
Das Bezirksamt hat am 08.02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 02.11.2010 hat das Bezirksamt den Ausschussmitgliedern die im Beschluss geforderten Prüfergebnisse vorgelegt.
In dieser Sitzung wurde zudem einvernehmlich verabredet, dass jeweils zum Stichtag 31.03. und 30.09. eines Jahres dem Rechnungsprüfungsausschuss erneut berichtet wird.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Bezirksamt zudem gebeten, dem Prüfergebnis zum Stichtag 31.03.2011 ergänzend mitzuteilen, § wie sich die Anzahl der offenen Kassenzeichen verhält zur Anzahl der Kassenvorgänge insgesamt im laufenden Jahr, § wie viele offene Kassenzeichen mit einem Wert unter 10.000 € mit welchem Gesamtforderungsvolumen insgesamt existieren sowie § wie viele Kassenzeichen im Bericht aufzuführen wären, wenn die Berichtspflicht auf einen Wert von 5.000 € herabgesetzt würde.
Basierend auf diesen ergänzenden Informationen wird im Rechnungsprüfungsausschuss das Berichtsformat ggfls. weiter entwickelt.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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