Drucksache - 1553/III  

 
 
Betreff: Kinderfreundlicher Bezirk Mitte - Cities for Children
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lundkowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 16.02.2010
2. Beschluss vom 25.02.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.04.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                               .04.2011

Abt. Jugend, Schule und Sport                                                               - 23700

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                   Drucksache Nr. 1553/III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

 

Kinderfreundlicher Bezirk Mitte – Cities for Children

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.02.2010 folgende Aufforderung an das Bezirksamt beschlossen (DS-Nr. 1553/III):

 

„Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Teilnahme an dem Europäischen Städtenetzwerk „Cities for Children“ auch als Stadtbezirk möglich ist. Falls die Prüfung positiv ausfällt, wird das Bezirksamt ersucht, sich um die Mitgliedschaft bei „Cities for Children“ zu bemühen.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 19.04.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben:

 

Das Europäische Netzwerk Cities for Children wurde von der Stadt Stuttgart mit Unterstützung der Robert Bosch Stiftung im Jahr 2007 initiiert. Das Netzwerk bietet europäischen Städten die Möglichkeit, sich über nationale Grenzen hinweg über Themen wie fortschrittliche Konzepte zum Wohlbefinden von Kindern, Jugendlichen und Eltern in der städtischen Umwelt auszutauschen. Es wurde angesichts der demografischen Entwicklung in Europa, die eine enorme Herausforderung für die langfristige Lebensfähigkeit unserer Städte bildet, geschaffen.


Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates, des Rates der Gemeinden und Regionen Europas und der Ausschuss der Regionen unterstützen das Netzwerk als Gönner. Über 65 Städte aus 31 europäischen Ländern beteiligen sich aktiv an den Aktivitäten des Netzwerks.

Jährlich findet eine Konferenz des Europäischen Städtenetzwerks Cities for Children zu einem Thema statt.

Die Mitgliedschaft können Bürgermeister/innen von Städten beantragen.


Die Vorteile der Mitgliedschaft im Städtenetzwerk Cities for Children sind:

·         Die notwendige Lobbyarbeit unserer Städte auf nationaler und europäischer Ebene ist erfolgreicher, wenn wir unsere Kräfte bündeln.

·         Die Bedingungen für Familien, Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Standortfaktor für die europäischen Städte und Unternehmen im globalen Wettbewerb. Städte im Netz Cities for Children könnten eine führende Rolle bei der Entwicklung von Kinder-, Jugend- und Familienpolitik in ihren Ländern einnehmen.

·         Dank der Unterstützung von Robert Bosch Stiftung und weiteren Partner/innen der Stadt Stuttgart, gibt es weder Kosten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft noch jährliche Gebühren für die teilnehmenden Städte.

·         Das Netzwerk organisiert ein Internet-Forum, die Konzepte, Initiativen und Best Practice Beispiele aus Städten und Organisationen präsentiert. Dieses Forum wird mit den beteiligten Städten, Partnern und Gönnern verknüpft.

·         Workshops für bestimmte Bereiche des Handelns vertiefen den Austausch von praktischen Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Sozialwissenschaften und den Geisteswissenschaften.

·         Das Netzwerk dient als Plattform für die Organisation des Jugendaustausches für junge Menschen. Der Austausch von Expertinnen und Experten zwischen thematischen Stadtverwaltungen soll erleichtert werden.

 

Bedingungen für die Mitgliedschaft sind:

·         Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

·         Mitglieder im Netzwerk Cities for Children nehmen an den jährlichen Jahrestreffen  statt.

·         Mitglieder unterstützen aktiv Prozesse, die zu positiven Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien führen.

·         Mitglieder benennen eine Ansprechperson für das Netzwerk der Koordinationsstelle innerhalb ihrer Stadtverwaltung.

·         Mitglieder werden gebeten, das Netzwerk aktiv zu bereichern. Aktive Mitgliedschaft ist ausdrücklich erwünscht.

·         Mitglieder tragen zur Verbreitung der Ziele und Aktivitäten der Städte für Kinder in der bestmöglichen Weise in ihrer eigenen Stadt und auf der nationalen und europäischen Ebene bei.

 

 

Im Hinblick auf den BVV-Beschluss vom 26.02.2010 nahm ein Vertreter des Jugendamtes an der Jahreskonferenz des Städtenetzwerks Cities for Children in Stuttgart zum Thema „Informelle Bildung“ teil, die am 11.und 12. Mai 2010 durchgeführt wurde.

 

Auf Nachfrage bei der Koordinierungsstelle des Städtenetzwerks wäre es für den Bezirk Mitte möglich, separates Mitglied, unabhängig von der Mitgliedschaft der Stadt Berlin, zu werden. Bedingung jedoch ist, dass die regelmäßige Teilnahme an der Jahreskonferenz gesichert ist. Somit müssen Reise- und Unterkunftskosten jährlich neu bereitgestellt werden. Das nächste Jahrestreffen findet am 6. und 7. Juni 2011 statt.


Das Bezirksamt sieht aus Kostengründen z.Z. von einer Mitgliedschaft im Netzwerk ab. Unabhängig davon wird das Bezirksamt seine Kontakte und bundesweiten Netzwerke nutzen, um entsprechende Aktivitäten der Kommunen für mehr Kinderfreundlichkeit zu verfolgen, Anregungen aufzunehmen und an Initiativen teilzunehmen, soweit sie als geeignet anzusehen sind, die eigenen Bemühungen des Bezirkes Mitte um mehr Kinderfreundlichkeit zu befördern und zu unterstützen.

 

Rechtsgrundlage: § 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:             keine

 

 

 

Berlin, den 19.04.2011

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                     Schrader

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport

 

 

 

 
 

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