Drucksache - 1464/III
(Text
siehe Rückseite) Bezirksverordnetenversammlung Drucksache M i t t e
von Berlin Nr. 1464 / III Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung - über die Berufung
eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Für die aus dem
Jugendhilfeausschuss ausgeschiedene Frau Birgit Schwartländer wird als neues
beratendes Mitglied benannt: Frau Monika
Durst -
Erzbischöflisches Ordinariat - 2. Die benannte Person wird als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen. Begründung: Dem Jugendhilfeausschuss gehört gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG als beratendes Mitglied je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände an. Das beratende Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG wird gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen. U. Davids Bezirksverordnetenvorsteher Berlin,
den _______________ |
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