Drucksache - 1464/III  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher der BVVBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Davids 
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussfassung vom 09.12.2009
2. Beschluss vom 17.12.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksverordnetenversammlung                                                                                Drucksache

M i t t e   von Berlin                                                                                                   Nr.   1464 / III

 

 

 

 

 

Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung -

 

über die          Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss

gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

 

1. Für die aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschiedene Frau Birgit Schwartländer wird als neues beratendes Mitglied benannt:

 

            Frau

            Monika Durst

            - Erzbischöflisches Ordinariat -

 

 

2. Die benannte Person wird als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen.

 

 

 

Begründung:

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehört gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG als beratendes Mitglied je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände an.

 

Das beratende Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG wird gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

 

 

 

U. Davids

Bezirksverordnetenvorsteher                                                     Berlin, den _______________

 

 

 
 

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