Drucksache - 1455/III  

 
 
Betreff: Sicherung von belegungsgebundenem Wohnraum insbesondere von Behindertenwohnraum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Lehmann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV zurückgezogen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.12.2009
2. Beschluss vom 17.12.2009
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.04.2010
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.02.2011
5. Beschluss vom 17.02.2011
6. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.06.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

08.06. 2011

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918) 42660

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

Drucksache Nr. 1455/III

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

„Sicherung von belegungsgebundenem Wohnraum, insbesondere von

    Behindertenwohnraum“

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1455/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, in einer gemeinsamen Anstrengung mit der Behindertenbeauftragten des Bezirks und dem Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Investitionsbank Berlin gegen die Zweckentfremdung belegungsgebundener Wohnungen und insbesondere des behindertengerechten Wohnraums einzusetzen und Verfahren zu finden, Zweckentfremdung behindertengerechten Wohnraums zu beenden und eine vertragsgemäße Folgebelegung gegenüber den Eigentümern durchzusetzen.“

 

Das Bezirksamt hat am  14.06.2011  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat in der BVV vom 17.02.2011 dazu bereits einen Zwischenbericht vorgelegt.

Abschließend teilt das Bezirksamt nun folgenden Sachstand mit:

Anlässlich der Hinweise der BVV auf Belegungsverstöße sowie die Wiederherstellung von beseitigten behindertengerechten Bauteilen auf den Grundstücken Joachimstraße 20 und 21 wurde die Investitionsbank Berlin (IBB), wie bereits berichtet,  durch die Abteilung Stadtentwicklung, Fachbereich Stadtplanung, Sanierungsverwaltungsstelle, um Verfolgung der Verstöße ersucht. Die IBB wäre aufgefordert gewesen, ein Prüfverfahren mit der Androhung des Fördermittelentzugs einzuleiten. Dies hat sich als sehr langwierig erwiesen, so dass die konkret betroffene Mieterin der Joachimstraße 21 auf privatrechtlichem Wege gegen den Vermieter vorgegangen ist und - mit Unterstützung der Mieterberatungsgesellschaft ASUM -  erfolgreich war. Es erfolgte die Wiederherstellung  der entfernten behindertengerechten Einbauten durch den Vermieter.

 

Für den Bezirk ergibt sich als Konsequenz, dass er auch zukünftig auf Informationen  von Mietern oder der Mieterberatungsgesellschaft ASUM zu Fehlbelegungen angewiesen ist.

Zur Wahrung der bezirklichen Belegungs- und Mietbegrenzungsinteressen wurde Mitte letzten Jahres ein Informationsschreiben an alle Wohnungsmieter belegungsgebundener Wohnungen versandt, welches auf die Möglichkeit zu mietrechtlichen Beratungsgesprächen durch ASUM hinwies.

 

Eine weitere Anfrage des Bezirkes bei der IBB in diesem Kontext betraf den Aufbau eines Wohnungskatasters für das Segment der geförderten behindertengerechten Wohnungen.

 

Geplant war  hier am Beispiel des Bezirks Spandau, diese Wohnungen gesondert zu erfassen und einer gezielten Vergabe an diesen speziellen Personenkreis zuzuführen. Hierbei stellte sich bei Einzelfallprüfungen heraus, dass die geförderten Wohnungen selten als "allgemein behindertengerechte Wohnungen" im Sinne dieser Bezeichnung zu bezeichnen sind, sondern in den meisten Fällen speziell auf die Behinderung einzelner Nutzer abgestellt wurden (z. B. rollstuhlgerecht).

Daher unterblieb bereits zum Zeitpunkt der jeweiligen Fertigstellungen die gesonderte Erfassung dieser Wohnungen bei der IBB.

 

Das Bezirksamt bedauert mitteilen zu müssen, dass dem Bezirk die Daten für eine gesonderte Erfassung und zielgerichtete Vergabe dieser Wohnungen nicht zur Verfügung stehen.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 in Verbindung mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

              keine

 

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

              keine

 

 

 

Berlin, den 14.06.2011

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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