Drucksache - 1455/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
„Sicherung von belegungsgebundenem Wohnraum, insbesondere von Behindertenwohnraum“
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1455/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht, in einer gemeinsamen Anstrengung mit der Behindertenbeauftragten des Bezirks und dem Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Investitionsbank Berlin gegen die Zweckentfremdung belegungsgebundener Wohnungen und insbesondere des behindertengerechten Wohnraums einzusetzen und Verfahren zu finden, Zweckentfremdung behindertengerechten Wohnraums zu beenden und eine vertragsgemäße Folgebelegung gegenüber den Eigentümern durchzusetzen.“
Das Bezirksamt hat am 14.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt hat in der BVV vom 17.02.2011 dazu bereits einen Zwischenbericht vorgelegt. Abschließend teilt das Bezirksamt nun folgenden Sachstand mit: Anlässlich der Hinweise der BVV auf Belegungsverstöße sowie die Wiederherstellung von beseitigten behindertengerechten Bauteilen auf den Grundstücken Joachimstraße 20 und 21 wurde die Investitionsbank Berlin (IBB), wie bereits berichtet, durch die Abteilung Stadtentwicklung, Fachbereich Stadtplanung, Sanierungsverwaltungsstelle, um Verfolgung der Verstöße ersucht. Die IBB wäre aufgefordert gewesen, ein Prüfverfahren mit der Androhung des Fördermittelentzugs einzuleiten. Dies hat sich als sehr langwierig erwiesen, so dass die konkret betroffene Mieterin der Joachimstraße 21 auf privatrechtlichem Wege gegen den Vermieter vorgegangen ist und - mit Unterstützung der Mieterberatungsgesellschaft ASUM - erfolgreich war. Es erfolgte die Wiederherstellung der entfernten behindertengerechten Einbauten durch den Vermieter.
Für den Bezirk ergibt sich als Konsequenz, dass er auch zukünftig auf Informationen von Mietern oder der Mieterberatungsgesellschaft ASUM zu Fehlbelegungen angewiesen ist. Zur Wahrung der bezirklichen Belegungs- und Mietbegrenzungsinteressen wurde Mitte letzten Jahres ein Informationsschreiben an alle Wohnungsmieter belegungsgebundener Wohnungen versandt, welches auf die Möglichkeit zu mietrechtlichen Beratungsgesprächen durch ASUM hinwies.
Eine weitere Anfrage des Bezirkes bei der IBB in diesem Kontext betraf den Aufbau eines Wohnungskatasters für das Segment der geförderten behindertengerechten Wohnungen.
Geplant war hier am Beispiel des Bezirks Spandau, diese Wohnungen gesondert zu erfassen und einer gezielten Vergabe an diesen speziellen Personenkreis zuzuführen. Hierbei stellte sich bei Einzelfallprüfungen heraus, dass die geförderten Wohnungen selten als "allgemein behindertengerechte Wohnungen" im Sinne dieser Bezeichnung zu bezeichnen sind, sondern in den meisten Fällen speziell auf die Behinderung einzelner Nutzer abgestellt wurden (z. B. rollstuhlgerecht). Daher unterblieb bereits zum Zeitpunkt der jeweiligen Fertigstellungen die gesonderte Erfassung dieser Wohnungen bei der IBB.
Das Bezirksamt bedauert mitteilen zu müssen, dass dem Bezirk die Daten für eine gesonderte Erfassung und zielgerichtete Vergabe dieser Wohnungen nicht zur Verfügung stehen.
Rechtsgrundlage
§ 13 in Verbindung mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 14.06.2011
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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