Drucksache - 1384/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend Schule und Sport 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1384/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Berlinweite Bildungsoffensive in der Kinder- und Jugendarbeit
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2009 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1384/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend zu prüfen, ob eine überparteiliche, Berlinweite Initiative zum Akquirieren von Bundes- und EU-Mitteln für eine Berliner Bildungsoffensive in der Kinder- und Jugendarbeit nach §§11, 13(1) und 16 SGB VIII ins Leben gerufen werden kann.“
Das Bezirksamt hat am 14.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenver- sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die im Land Berlin und in den Bezirken anhaltenden Einsparzwänge machen es unumgänglich, veränderte Finanzierungssysteme für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII zu entwickeln, um die seit Jahren gefährdete Infrastruktur in diesem Bereich zumindest auf dem aktuellen Niveau qualitativ und quantitativ zu sichern.
Die im o.g. Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung geforderte Initiative, durch zeitlich begrenzte und z.T. zielgruppenspezifisch einzusetzende Drittmittel aus Bundes- und EU-Programmen die Angebote entsprechend §§ 11, 13(1) und 16 SGB VIII zu sichern, wird nicht als zielführend angesehen. Obgleich im Bezirk Mitte Mittel aus Landes-, Bundes - und EU-Programmen sowie von weiteren Dritten vielfältig zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien eingesetzt werden, ersetzen diese in keiner Weise professionelle regelfinanzierte Angebote und Strukturen. Um Planungssicherheit, Kontinuität und Nachhaltigkeit für diesen und andere Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten, ist die Entwicklung verbindlicher Fachstandards und deren Realisierung durch eine Regelfinanzierung unabdingbare Voraussetzung. Dies auch angesichts der Tatsache, dass die Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit und der Betrieb von Jugendfreizeitenrichtungen in Zeiten finanzieller Sachzwänge oftmals nicht als Pflicht- sondern sogenannte „freiwillige“ und damit entbehrlich angesehene Angebote ohne jeden individuellen Rechtsanspruch bewertet wurden und werden. Dieser Prozess wurde befördert durch die gegenwärtige Finanzierungspraxis, auf deren Basis dem System der Kinder- und Jugendhilfe über Jahre Mittel in erheblicher Größenordnung entzogen wurden, was sich auf die Angebotsstruktur und -qualität nachteilig ausgewirkt hat. Dies war auch möglich, weil verbindliche Fachstandards für diesen Bereich fehlten bzw. nicht eingehalten wurden. Dies betrifft u. a. die gesetzliche Vorgabe nach § 45 (2) AG KJHG, wonach der angemessene Anteil für die Jugendarbeit mindestens 10% der gesamten Jugendhilfemittel zu betragen hat. Hierzu wird auch verwiesen auf die Vorlage zur Kenntnisnahme an die BVV, Drucksache-Nr. 1385/III „Rechtliche Prüfung der Finanzierungspflicht nach § 11 und 79 SGB VIII“. Angesichts der hohen und wachsenden Bedeutung allgemein fördernder und präventiver Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien hat der Rat der Bürgermeister die Initiative ergriffen und eine Weiterentwicklung der Struktur und Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit vorgeschlagen. Dazu sollte eine Arbeitsstruktur unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingerichtet werden mit dem Ziel der „Entwicklung eines neuen Zuweisungsmodells, ggf. zur Bildung einer rahmenvertraglichen Regelung…, ohne dass unerwünschte Verteilungseffekte entstehen.“
Gegenwärtig konzentrieren sich die Bemühungen der Vertreter/innen in der Projektgruppe auf die Erarbeitung eines Rahmenvertrages Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. alternativ einer verbindlichen Zielvereinbarung. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung über die Ergebnisse der Aktivitäten auf Landesebene unaufgefordert informieren.
Rechtsgrundlage: § 13 i. v. m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 14.06.2011
Dr. Hanke Schrader Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport
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