Drucksache - 1264/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Personal, Finanzen (: 9018-33500 Weiterbildung und Kultur
Bezirksverordnetenversammlung Drs.-Nr. 1264/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme – über
Klassenfrequenzen senken!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2009 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1264/III)
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die von der Senatsverwaltung für Bildung geplante Rücknahme der Reduktion der Klassenfrequenzen auf Grund eines besonderen Förderbedarfs aufgehoben wird.
Ziel sollte eine Klassenfrequenz von maximal 20 SchülerInnen sein. Die dafür notwendigen LehrerInnen-Stellen und die Mittel zur Bereitstellung der notwendigen Räume in den Schulen müssen vom Senat finanziert werden.“
Das Bezirksamt hat am 07.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung in Ergänzung der Zwischenberichte vom November 2009, März 2010 und Februar 2011 dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der UA Bezirke des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses hat den Abschlussbericht der „AG Budgetierung Schulprodukte“ in seiner Sitzung am 19.01.2011 behandelt, den Bericht ebenfalls zur Kenntnis genommen, aber den Hauptausschuss gebeten, folgenden zusätzlichen Auftrag an den Senat zu erteilen:
„Der Senat wird gebeten, dem Hauptausschuss im März 2011 eine Modellrechnung vorzulegen, wie durch Umverteilung der den Bezirken zugewiesenen Infrastrukturmittel die Absenkung von Klassenfrequenzen in Sekundarschulen in Bezirken mit besonderer sozialer Schwerpunktsetzung finanziert werden kann.“
Die Modellrechnung liegt bislang noch nicht vor. Der Senat hat um Fristverlängerung bis zum 30.06.2011 gebeten (Rote Nr. 1430 H). Nach Vorliegen der Modellrechnung und der Beratungsergebnisse im Unterausschuss Bezirke sowie im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wird das Bezirksamt der BVV unaufgefordert über den Schul- und Hauptausschuss erneut berichten.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
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