Drucksache - 1162/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1162/III -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Straßenbahn in der Turmstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1162/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat und im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadtzentren“ für eine Verlängerung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof über den U-Bahnhof Turmstraße zum Mierendorffplatz und zum Eckernförder Platz einzusetzen und bei Plänen zum Umbau der Turmstraße zu berücksichtigen.“
Das Bezirksamt hat am 02.08.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hatte sich mit der Bitte um Stellungnahme an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt. Das Referat VII C, Bereich Planung ÖPNV-Infrastruktur hat nun folgenden Sachstand mitgeteilt:
„Die Verlängerung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof zum U-Bahnhof Turmstraße ist eine der vom Senat vorgesehenen Maßnahmen zur Netzergänzung der Straßenbahn. In diesem Sinne ist die Neubaustrecke bereits im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr 2003 enthalten, auch der Entwurf des fortgeschriebenen StEP 2.0 berücksichtigt diese Maßnahme. Ab 2011 werden die im StEP Verkehr an vorrangiger Stelle aufgeführten Straßenbahnneubaustrecken detailliert untersucht. Mit konkreten Aussagen zur Streckenführung und über Art und Lage der Gleise im Straßenraum kann daher frühestens Mitte 2012 gerechnet werden. Der Baubeginn für die Maßnahme Hauptbahnhof - U-Bahnhof Turmstraße könnte unter der Voraussetzung, dass alle Verfahrensschritte rechtzeitig und erfolgreich abgeschlossen werden, ab 2015 beginnen.
Die weitere Verlängerung dieser Neubaustrecke über den U-Bahnhof Turmstraße hinaus Richtung Virchow-Klinikum ist im StEP Verkehr als Langfristmaßnahme ausgewiesen, insofern kann zum Realisierungszeitraum dieses Vorhabens derzeit keine Aussage getroffen werden.“
Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 2. August 2011
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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