Drucksache - 0742/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen Tel.:32064 Steuerungsdienst
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0742/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Eigentümer-Nutzer-Modell im Bezirk realisieren und in der KLR abbilden.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2008 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0742/III)
Die dafür notwendigen Voraussetzungen und Eckpunkte sollen so mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmt werden, dass eine Abbildung in der Kosten- und Leistungsrechnung (=KLR) gewährleistet werden kann. Ziel eines solchen Modells soll sein, die spezifischen Vorteile einer dezentralen Ressourcenverantwortung (bezüglich der Produktnähe) mit den Vorteilen einer Kompetenz- und Servicebündelung durch die SE Facility Management zu verbinden.
Das Bezirksamt hat am 14.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Zur Förderung des effizienten Umgangs mit den Immobilienressourcen und zur langfristigen Reduzierung der Gebäudekosten des Bezirks hat das Bezirksamt Mitte 2009 ein Mieter-Vermieter-Modell (MVM) mit den nachfolgend aufgeführten Stufen eingeführt:
a) Einführung einer einheitlichen „Verrechnungsmiete“ mit der Kostenrechnung 2009 als Grundlage der Infrastrukturumlage für Bürodienstgebäude; b) Umsetzung der zweiten Stufe des arbeitsplatzgebundenen Flächenbedarfes (12,95 m²) bei der Realisierung eines Projektes zur Verringerung des Raumbedarfes der Ämter mit dem Ziel der Aufgabe von Bürodienstgebäuden als Untersetzung des Konsolidierungskonzeptes für den bezirklichen Finanzbedarf (Verdichtungskonzept); c) Einführung eines Budgetierungsmoduls: Das Ergebnis des Soll-/Ist-Abgleichs des Flächenverbrauchs der einzelnen Organisationseinheiten wird in Form eines Bonus-Malus-Systems in der Budgetierung berücksichtigt.
Die BVV ist mit Zwischenberichten des Bezirksamtes am 28.05.2009 - Drucksache BVVM/0025/III, am 23.06.2011 - Drucksache BVVM/0045/III, am 21.03.2013 - Drucksache BVVM/0020/IV sowie am 22.05.2014 - Drucksache BVV-M/0030/IV über den laufenden Stand der Umsetzung unterrichtet worden.
Die ersten beiden Stufen des Mieter-Vermieter-Modells wurden bis Ende 2012 umgesetzt. Die Einführung des Budgetierungsmoduls (Stufe c) erfolgte schrittweise mit Beginn im Haushaltsjahr 2013. Seit 2014 wird das Ergebnis des Soll-/Ist-Abgleichs des Flächenverbrauchs der einzelnen Organisationseinheiten dem Bezirksamt und den Fachämtern regelmäßig nach erfolgtem Jahresabschluss für das zurückliegende Jahr durch den Steuerungsdienst zur Verfügung gestellt. Die Berücksichtigung der Ergebnisse des Soll-/Ist-Abgleichs in Form eines Bonus-Malus-Systems in der Budgetierung ist bisher aus folgenden Gründen noch nicht erfolgt:
Mit Beginn des Personalaufwuchsprozesses in 2015 entfaltet das Budgetierungsmodul dennoch eine verstärkte Steuerungswirkung: Mit den zusätzlich von der Senatsverwaltung für Finanzen zugewiesenen Stellen vor allem aus der AG Wachsende Stadt (Bevölkerungswachstum und flüchtlingsbedingter Personalmehrbedarf) steigt der Raumbedarf der Fachämter entsprechend. In dem Prozess der Klärung und Zuweisung des konkreten Raumzuwachses der Ämter wird das Budgetierungsmodul als Controlling-Instrument genutzt, das Auskunft über die Effizienz der Raumnutzung durch die Ämter gibt. Bei der Versorgung der Ämter mit zusätzlichen Büroarbeitsplätzen sollen daher zunächst Verdichtungsmöglichkeiten derjenigen Organisationseinheiten in Anspruch genommen werden, die im Mieter-Vermieter-Modell ein Defizit aufweisen.
Nach Festlegung des weiteren Umgangs mit dem Dienstgebäude HdG und der sich daraus ergebenden Raumverdichtungsszenarien soll das Ergebnis des Soll-/Ist-Abgleichs des Flächenverbrauchs der einzelnen Organisationseinheiten in Form eines Bonus-Malus-Systems in künftigen Budgetierungsverfahren berücksichtigt werden.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVerwG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Keine
Berlin, den 12.05.2016
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