Drucksache - 0742/III  

 
 
Betreff: Eigentümer-Nutzer-Modell im Bezirk realisieren und in der KLR abbilden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
03.06.2008 
18. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
01.07.2008 
19. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.04.2008
2. Beschlussempfehlung Hauptausschuss vom 01.07.2008
3. Beschluss vom 17.10.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.05.2009
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.06.2011
6. Beschluss vom 23.06.2011
7. VzK vom 01.04.2014
8. Zwischenbericht
9. VzK vom 05.07.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:    .05.2016

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen     Tel.:32064

Steuerungsdienst

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0742/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Eigentümer-Nutzer-Modell im Bezirk realisieren und in der KLR abbilden.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2008 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0742/III)

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der Gebäude- und Raumbedarf der bezirklichen Verwaltung innerhalb eines bezirklichen Eigentümer-Nutzer-Modell organisiert werden kann.

Die dafür notwendigen Voraussetzungen und Eckpunkte sollen so mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmt werden, dass eine Abbildung in der Kosten- und Leistungs­rechnung (=KLR) gewährleistet werden kann.

Ziel eines solchen Modells soll sein, die spezifischen Vorteile einer dezentralen Ressourcen­verantwortung (bezüglich der Produktnähe) mit den Vorteilen einer Kompetenz- und Servicebündelung durch die SE Facility Management zu verbinden.

 

Das Bezirksamt hat am  14.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordneten­versammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zur Förderung des effizienten Umgangs mit den Immobilienressourcen und zur langfristigen Reduzierung der Gebäudekosten des Bezirks hat das Bezirksamt Mitte 2009 ein Mieter-Vermieter-Modell (MVM) mit den nachfolgend aufgeführten Stufen eingeführt:

 

a)      Einführung einer einheitlichen „Verrechnungsmiete“ mit der Kostenrechnung 2009 als Grundlage der Infrastrukturumlage für Bürodienstgebäude;

b)      Umsetzung der zweiten Stufe des arbeitsplatzgebundenen Flächenbedarfes (12,95 m²) bei der Realisierung eines Projektes zur Verringerung des Raum­bedarfes der Ämter mit dem Ziel der Aufgabe von Bürodienstgebäuden als Untersetzung des Kon­solidierungskonzeptes für den bezirklichen Finanzbe­darf (Verdichtungskonzept);

c)       Einführung eines Budgetierungsmoduls: Das Ergebnis des Soll-/Ist-Abgleichs des Flä­chenverbrauchs der einzelnen Organisationseinheiten wird in Form ei­nes Bonus-Malus-Systems in der Budgetierung berücksichtigt.

 

Die BVV ist mit Zwischenberichten des Bezirksamtes am 28.05.2009 - Drucksache BVV­M/0025/III, am 23.06.2011 - Drucksache BVV­M/0045/III, am 21.03.2013 - Drucksache BVV­M/0020/IV sowie am 22.05.2014 - Drucksache BVV-M/0030/IV über den laufenden Stand der Umsetzung unterrichtet worden.

 

Die ersten beiden Stufen des Mieter-Vermieter-Modells wurden bis Ende 2012 um­gesetzt. Die Einführung des Budgetierungsmoduls (Stufe c) erfolgte schrittweise mit Beginn im Haus­haltsjahr 2013. Seit 2014 wird das Ergebnis des Soll-/Ist-Abgleichs des Flächenverbrauchs der einzelnen Organisationseinheiten dem Bezirksamt und den Fachämtern regelmäßig nach erfolgtem Jahresabschluss für das zurückliegende Jahr durch den Steuerungsdienst zur Verfügung gestellt. Die Berücksichti­gung der Ergebnisse des Soll-/Ist-Abgleichs in Form eines Bonus-Malus-Systems in der Budgetierung ist bisher aus folgenden Gründen noch nicht erfolgt:

 

  • Nach erstmaliger Präsentation der Daten im Bezirksamt im Juni 2013 wurde den Orga­nisationseinheiten jeweils mit Unterstüt­zung durch die SE Facility Management und des Steuerungsdienstes ein zeitlicher Handlungsspielraum zu einer raumge­nauen Prüfung der Daten, zu der Klärung von möglicherweise auftretenden Mei­nungsverschiedenheiten bei der Berücksichtigung von Son­dertatbeständen und vor allem zu einer ersten Anpassung der Raumnutzung gegeben.

 

  • Nach Abschluss des umfangreichen Klärungs- und Abstimmungsprozesses er­folgte die Darstellung der Ergebnisse - Flächen- und Kostendaten 2013 - durch den Steue­rungsdienst ab Februar 2014. Auf Basis der Ergebnisse wur­den im Laufe des Jahres 2014 von den Ämtern, die bei dem Abgleich von Soll- und Istfläche hohe Defizite aufwei­sen (ins­besondere das Gesundheits­amt und das Ju­gendamt), Raumverdichtungsszenarien entwickelt und im Budgetierungsmodul als Modellvarianten konkret durch die SE FM und den Steue­rungsdienst berechnet. Hierbei wurde vom Gesundheitsamt ein kon­kretes Szenario für die Nutzung des Hau­ses der Gesundheit (HdG) in der Reinicken­dorfer Straße 60 60b entwi­ckelt, das die Konzentration des ge­samten Ge­sundheitsamtes an diesem Standort beinhaltete. Unter Berück­sichtigung der dadurch im Dienstgebäude Mathilde-Jacob-Platz frei werden­den Räume hatte das Jugendamt zwei Modelle zur Raumverdichtung erar­beitet, die entweder die Integration des Jugendamtes (Leitungebene, ID, ver­schiedene Leistungsbereiche und 2 Regionaldienste) im Rathaus Wedding oder den Aufbau eines Regionalstandortes (inkl. Leitung und verschiedene Leistungsbereiche) im optional frei werdenden Gebäude auf dem Gelände der Ernst-Reuter-Schule vorgesehen hatte. Durch die eingeschränkte Nutzung des HdG (im Oktober 2014 fest­gestellter Schim­melbefall von mehreren Räumlichkeiten) sowie durch die nicht kurzfristig zu entscheidende Entwick­lung des Gesamtareals der Ernst-Reuter-Schule (Durchführung Machbar­keitsstudie unter den Bedingungen steigende Schü­ler_innenzahlen notwen­dig) konnten die dargestellten Szenarien zunächst nicht weiter verfolgt wer­den.

 

  • Vor diesem Hintergrund wurde auch in 2015 davon abgesehen, die Ergeb­nisse des Budgetierungsmoduls, also die Flächen- und Kostendaten 2014, in Form eines Bo­nus-Malus-Systems in der Budgetierung zu berücksichtigen.

 

Mit Beginn des Personalaufwuchsprozesses in 2015 entfaltet das Budgetierungsmo­dul  dennoch eine verstärkte Steuerungswirkung: Mit den zusätzlich von der Senats­verwaltung für Finanzen zu­gewiesenen Stellen vor allem aus der AG Wachsende Stadt (Bevölkerungs­wachs­tum und flüchtlingsbedingter Personalmehrbedarf) steigt der Raumbedarf der Fachämter entsprechend. In dem Prozess der Klärung und Zu­weisung des konkre­ten Raum­zuwachses der Ämter wird das Budgetierungsmodul als Controlling-Instru­ment genutzt, das Auskunft über die Effizienz der Raumnutzung durch die Ämter gibt. Bei der Versorgung der Ämter mit zusätzlichen Büroarbeitsplät­zen sollen daher zunächst Verdichtungsmöglichkeiten derjenigen Organisationsein­heiten in Anspruch genommen werden, die im Mieter-Vermieter-Modell ein Defizit aufweisen.

 

Nach Festlegung des weiteren Umgangs mit dem Dienstgebäude HdG und der sich daraus ergebenden Raumverdichtungsszenarien soll das Ergebnis des Soll-/Ist-Ab­gleichs des Flä­chenverbrauchs der einzelnen Organisationseinheiten in Form eines Bo­nus-Malus-Systems in künftigen Budgetierungsverfahren berücksichtigt werden.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVerwG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

Keine

 

 

Berlin, den 12.05.2016

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen