Drucksache - 0582/III  

 
 
Betreff: Schulhofnutzung als Spielplatz und Bewegungsfläche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Hilse 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
06.03.2008 
15. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule Entscheidung
10.04.2008 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.12.2007
2. BE Jugendhilfeausschuss am 6.3.2008
3. BE Schule am 10.04.2008
4. Beschluss vom 30.05.2008
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.06.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  .06.2011

Abt. Jugend Schule und Sport                                                                                                    23700

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                               Drucksache Nr. 0582/III

Mitte von Berlin             

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Schulhofnutzung als Spielplatz und Bewegungsfläche

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.05.2008 folgende  Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0582/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht darauf hinzuwirken, dass auch die Schulhöfe der in Mitte ansässigen öffentlichen Schulen, bei denen dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht der Fall ist,  an Nachmittagen und Sommerabenden auch schulfremden Kindern und Jugendlichen zur Nutzung als Spielplatz und Bewegungsfläche offen stehen.“

 

Das Bezirksamt hat am 07.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-

sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt ist bemüht, insbes. im Zusammenhang mit der Umgestaltung von Pausenhöfen für eine Öffnung der schulischen Freiflächen in das Umfeld zu werben.

Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass diese Flächen in erster Linie den schulrechtlich festgelegten Zwecken zu dienen haben (Unterrichts- und Erholungs-flächen, Schule als Lern- und Lebensort für die Schülerinnen und Schüler im Ganztagsbetrieb).

Darüber hinaus wird angestrebt, mittels einer bedarfsgerechten Gestaltung der Außenanlagen zur stärkeren Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Einrichtung beizutragen. Die Flächen müssen für diese Zwecke in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden.

Unter Berücksichtigung des Ziels der Öffnung der Schulen in ihr Umfeld und den sie umgebenden sozialen Raum ist es eine ständige Aufgabe, den Anteil der öffentlichen Nutzung auf Schulgrundstücken zu erhöhen. Dies ist im Hinblick auf die in Innenstadtbezirken eingeschränkten Möglichkeiten, Freiflächen für die außerschulische Nutzung bereitzustellen, auch dringend geboten.

Dennoch muss dieser Vorgang mit Augenmaß und mit Beteiligung aller Betroffenen vonstatten gehen. Entsprechende Initiativen trafen in den vergangenen Jahren immer wieder auf Hinweise aus den Schulen, dass die gute Idee der Bereitstellung der Flächen außerhalb der Unterrichtszeit durch zweckfremde Nutzung und nicht selten ausgeübten Vandalismus in Frage gestellt werden musste.

 

Angesichts dieser Erkenntnis wird bei Umgestaltungsmaßnahmen seit längerer Zeit darauf Wert gelegt, die grundsätzliche Öffnung mindestens von Teilflächen der Schulen vorzusehen, jedoch immer auch für die Möglichkeit der Verschließbarkeit für den Fall länger andauernden Fehlverhaltens oder verstärkt festzustellender Zerstörung der Einrichtungen und Ausstattungen Vorsorge zu tragen.

Eine temporäre Schließung der Flächen für die öffentliche Nutzung soll dann eine entsprechende Signalwirkung entfalten.

 

 

Rechtsgrundlage:   § 13 Abs. 3 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

 

Berlin, den 07.06.2011

 

 

 

Dr: Hanke                                     Schrader

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport

 

 

 
 

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