Drucksache - 0561/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0561/III --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Optionsvereinbarungen
für bewährte Veranstaltungen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2008 folgende
Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen
(Drucksache Nr. 0561/III): „Das Bezirksamt Mitte wird ersucht,
unverzüglich die notwendigen Voraussetzungen zur Erteilung von mehrjährigen
Optionsvereinbarungen zur Ausrichtung von bewährten Veranstaltungen im Bezirk
Mitte, insbesondere der Weihnachtsmärkte und des Berliner Gauklerfestes, zu
schaffen und entsprechende Anträge zu bescheiden. Sofern über die gesamte jeweils
beantragte Fläche keine Planungssicherheit besteht, sollen die mehr-jährigen
Optionsvereinbarungen zumindest für den Teil der beantragten Fläche erteilt
werden, für den Planungssicherheit besteht.“ Das Bezirksamt hat am 21.10.08
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfol- gendes als Schlussbericht zur
Kenntnis zu bringen. Das Bezirksamt ist
bestrebt, für bewährte Großveranstaltungen mehrjährige Optionsvereinbarungen
ab-zuschließen. Voraussetzung ist jeweils, dass der Veranstalter sich bisher
bewährt hat, die Veranstaltung auch in Zukunft durchführen möchte und die
Flächen längerfristig zur Verfügung stehen. Derzeit gibt es für
folgende Veranstaltungen Optionsvereinbarungen: ·
Winterwelt am Potsdamer
Platz ·
Weihnachtsmarkt auf dem
Gendarmenmarkt ·
Silvester in Berlin ·
Classic Open Air auf dem
Gendarmenmarkt ·
Eisbahn auf dem
Bebelplatz Für das Gauklerfest ist
keine Optionsvereinbarung abgeschlossen worden, da einerseits die Flächen in
dem bisherigen Umfang nicht mehr zur Verfügung stehen und andererseits der
Veranstalter in Frage stellt, ob die Veranstaltung aufgrund der Änderungen in
der Gebührenordnung weiterhin wirtschaftlich tragbar ist. Grundsätzlich besteht
jedoch Bereitschaft, das Gauklerfest auch in Zukunft nach Maßgabe der
verfügbaren Flächen zu genehmigen.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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