Drucksache - 0245/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Soziales und Bürgerdienste (918) 42662
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0245/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über „Qualifizierte und umfassende Betreuung sicherstellen!“
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0245/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen seiner Teilhabe an der Arbeitsgemeinschaft JobCenter und mit Intervention gegenüber der Landesebene alles zu tun, damit eine qualifizierte und umfassende Betreuung der Kundinnen und Kunden des Job Centers auch über den01. Januar 2008 sichergestellt wird.
Mit einer Vorlage – zur Kenntnisnahme – als Zwischenbericht hat das Bezirksamt zur BVV am 21.06.2007 seine Schreiben sowohl an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales als auch an die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Berlin Mitte zur Kenntnis gegeben. Ein weiterer Zwischenbericht erfolgte in der BVV am 20.09.2007.
Das Bezirksamt hat am 03.03.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Mit Verkündung der Personalbedarfsberechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit vom 05.12.2008 und der tatsächlichen Umsetzung der hieraus für das Job Center möglichen Personalzugänge, ist derzeit davon auszugehen, dass eine qualifizierte und umfassende Betreuung der Kunden sichergestellt werden kann. Bundeseinheitlich wurde folgender einheitlicher und verbindlicher Betreuungsschlüssel festgelegt:
1:130 (Bedarfsgemeinschaften) in den Leistungsbereichen (statt vorher 1:140 zzgl. 1:150 eHb (erwerbsfähige Hilfebedürftige) in den Vermittlungsbereichen für ab 25 Jahre 1:75 eHb in den Vermittlungsbereichen für unter 25 Jahre alte eHb (M&I U25)
Darüber hinaus wird in Der ArGe Berlin Mitte für das Fallmanagement ein Betreuungsschlüssel von 1:75 vorgesehen.
Die Umsetzung dieses Betreuungsschlüssels gelingt aber nur, wenn das von der Trägervertretung am 25.02.2009 beschlossene Personalsoll von 770 MitarbeiterInnen erreicht wird.
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 03.03.2009
Dr. Hankevon Dassel BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |