Drucksache - 0229/III  

 
 
Betreff: (Rad)Bahnfrei in Mitte - Bezirkliche Möglichkeiten zur Förderung des Radverkehrs konsequent nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
22.05.2007 
6. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.03.2007
2. Beschlussempfehlung Umwelt vom 22.05.2007
4. Beschluss vom 25.05.2007
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.10.2008
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0229/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

(Rad)Bahnfrei in Mitte – Bezirkliche Möglichkeiten zur Förderung des Radverkehrs

konsequent nutzen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.05.2007 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0229/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, der BVV bis zum 15. September einen Maßnahmeplan vor-zulegen, wie der Radverkehr in Mitte im Rahmen der bezirklichen Entscheidungskompetenzen gefördert und befördert werden kann.

 

Ein solches Maßnahmekonzept soll mindestens die folgenden Punkte darstellen:

 

1.Bis wann und wo das Bezirksamt in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung zusätzliche Radverkehrsstrecken bzw. –anlagen ergänzen will,

 

2.an welchen Hauptverkehrsstraßen der Bezirk im Rahmen seiner durch das Ordnungsämter-einrichtungsgesetz erhaltenen Zuständigkeiten bis wann Radstreifen anlegen lassen will und welche Beschränkungen für den ruhenden Verkehr damit verbunden sein werden. Die Straßenzüge Müller-, Chaussee- und Friedrichstraße, Invalidenstraße – Alt Moabit, Prinzenallee, Pank-, Fenn- und Perleberger Straße sowie Brunnen – und Rosenthaler Straße sind dabei besonders zu berücksichtigen.

 

Ferner ist im Rahmen dieses Maßnahmekonzeptes darzulegen, wie sichergestellt wird, dass alle benutzungspflichtigen Radwege die für die Benutzungspflicht erforderlichen Kriterien wie Breite und baulicher Zustand erfüllen sowie dass in Grünanlagen breite Wege bei Vorrang für FußgängerInnen durch den Radverkehr genutzt werden dürfen.“

 

Das Bezirksamt hat am 21.10.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Am 18.09.07 hat das Bezirksamt im BVV-Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ein Maßnahmenkonzept mit 30 aktuellen Projekten mittels Plan und Powerpoint-Präsentation vorgestellt und erläutert:

 

Das Straßen- und Grünflächenamt Mitte entwickelt auf Grundlage der Konzeption Maßnahmen-vorschläge, die mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat VII B abgestimmt werden. Nach der gemeinsamen Abstimmung zwischen Bezirk und Senatsverwaltung erfolgt jeweils eine Anordnung, bei der sowohl die untere Straßenverkehrsbehörde des Bezirks als auch die

 

übergeordnete Verkehrslenkung Berlin VLB eingebunden sein müssen. Nach Vorliegen der Anordnung wird die Bauplanungsunterlage BPU durch das Straßen- und Grünflächenamt erarbeitet, die wiederum durch die Senatsverwaltung geprüft werden muss. Nach geprüfter BPU erfolgt die Ausschreibung und bauliche Umsetzung durch das Straßen- und Grünflächenamt.

 

Durch das Ordnungsämtereinrichtungsgesetz gibt es zwar auch Zuständigkeiten beim Bezirksamt, aber,  wie das oben geschilderte Verfahren verdeutlicht, ist der Bezirk in seinen Entscheidungen hierbei nicht autonom aus folgenden Gründen:

 

  • Gemäß Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ZustKat Ord) Nr. 22b (4) Buchstabe c + e, im übergeordneten Straßennetz - Radweg mit Benutzungspflicht, Radfahr- und Schutzstreifen sowie Radverkehrsanlagen ist ein Zustimmungsvorbehalt der VLB fest-gelegt. Das bedeutet,  der Bezirk darf die gewünschten Radverkehrsanlagen in den überge-ordneten Hauptverkehrsstraßen nur nach erfolgter Zustimmung der VLB anordnen.
     
  • Der Bezirk ist zwar unter oben genannten Vorbehalt zuständig für die Radverkehrsanlagen auf der Strecke und den Ruhenden Verkehr, in den Knotenbereichen mit Lichtsignalanlagen, bei Auswirkungen auf den fließenden Verkehr sowie hinsichtlich der Haltestellen der BVG ist weiterhin die VLB zuständig. Maßnahmen in den genannten Hauptverkehrsstraßen beinhalten aber auch Maßnahmen an Lichtsignalanlagen und haben auch meistens Auswirkungen auf den fließenden Verkehr.
     
  • Fast alle Maßnahmen zur Fahrradverkehrsförderung wurden bisher von der Senatsverwaltung finanziert und bedürfen deshalb schon ihrer Zustimmung.

 


Alle bisher umgesetzten bzw. sich in Planung befindlichen Maßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung waren mit dem Bezirk abgestimmt bzw. gingen sogar auf seine Anregungen zurück (Fahrradstraße Linienstraße; Routen Hackescher Markt – Rosenthaler Straße – Gormannstraße – Choriner Straße und  Gartenstraße derzeit in Planungsbearbeitung und Abstimmung).

Es ist also ein gemeinsames Konzept von Senats- und Bezirksverwaltung. Die Umsetzung richtet sich nach Prioritäten, d.h. vorrangig wurden die Hauptrouten und touristischen Fahrrad-fernwanderwege angegangen, daneben aber auch bereits wichtige andere Strecken. In der nächsten Zeit sollen auch die Nebenrouten (z.B. Gartenstraße) sowie das bezirkliche Routennetz geplant bzw. umgesetzt werden.
 

Eine Vielzahl von umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen gehen bereits über das Routennetz der Senatsverwaltung hinaus und wurden teilweise auf Anregung des Bezirks mit in das Programm aufgenommen:
- Heinrich-Heine-Straße (umgesetzt)
- Stralauer Straße (umgesetzt)
- Tiergartenstraße (in der Planungsabstimmung)
- Alt-Moabit (Umsetzung in Vorbereitung)
- Chausseestraße / Müllerstraße (derzeit in Planung)
- Perleberger Straße (kurz vor Umsetzung).

Es gibt also ein abgestimmtes Konzept mit der Senatsverwaltung, das laufend fortgeschrieben und ergänzt wird. Dazu dienen die regelmäßig stattfindenden Runden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII B, mit dem Bezirksamt.

 

 

Die Überprüfung der benutzungspflichtigen Radwege im Bezug auf die für die Benutzungspflicht erforderlichen Kriterien, wie Breite und baulicher Zustand, erfolgt durch das Bezirksamt im Zuge des Einzelfalles.
 

Zum Fahrradfahren in Grünanlagen wurde innerhalb des Straßen- und Grünflächenamtes ein Konzept abgestimmt, das Fahrradfahren auf breiten Wegen in allen großen Grünanlagen erlaubt. Dies wurde inzwischen umgesetzt.

 

In Weiterentwicklung des im September 2007 im BVV-Ausschuss vorgestellten Konzeptes wurde inzwischen vom Straßen- und Grünflächenamt ein eigener Bezirksplan zum Fahrradverkehr er-arbeitet (siehe Anlage). Dieser dient als Grundlage zur Abarbeitung der vorgeschlagenen Maß-nahmen im Rahmen der vorgenannten Abstimmungsrunden mit dem Senat und der Umsetzung gemäß dem eingangs geschilderten Verfahren. In diesem Plan sind auch die Hauptverkehrsstraßen Müller- und Chausseestraße, Invalidenstraße (im Zuge Planfeststellungsverfahren SenStadt), Alt-Moabit, Prinzenallee, Pankstraße, Fennstraße und Brunnenstraße enthalten. Für die Friedrichstraße ist aus verkehrlichen und baulichen Gründen eine Alternativroute vorgesehen. Die Maßnahmen zur Rosenthaler Straße erfolgten im Rahmen des Verkehrskonzeptes Spandauer Vorstadt.

 

 

Rechtsgrundlage:§  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:keine

 

 

Berlin, 21.10.2008

 

 

 

 

 

Dr. HankeGothe

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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