Drucksache - 0225/III  

 
 
Betreff: Personalentwicklung im Bezirk Mitte / Mindeststandards der Personal und Finanzausstattung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Schymetzko 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
24.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.03.2007
2. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.12.2007
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.02.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  .  .2009

Abt. Gesundheit und PersonalTel.:

Steuerungsdienst

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung            Drucksache Nr.

Mitte von Berlin0225/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Personalentwicklung im Bezirk Mitte / Mindeststandards der Personal- und Finanzausstattung

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2007 folgendes Auskunftsverlangen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0225/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen einer Berichterstattung zur Personalplanung darzustellen, welche Personalentwicklung im Bezirk Mitte bis Ende 2009 zu erwarten ist. Berücksichtigt werden soll dabei die durchschnittliche Altersentwicklung des Personals bis zu diesem Zeitpunkt, wie viele Stellen durch Renten- bzw. Pensionseintritt frei werden und wie viele Stellen voraussichtlich ohne Außeneinstellung nicht mehr entsprechend der benötigten Qualifikation besetzt werden können.

Das Bezirksamt wird zudem ersucht, darzulegen, in welchen Bereichen, aus fachlicher Sicht, welche Mindeststandards an Personal- und Finanzausstattung definiert werden sollen, bei denen eine Unterschreitung weit reichende Folgewirkungen und –kosten mit sich brächte.

 

Das Bezirksamt hat am 10.02.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zur Lösung der im Zwischenbericht vom 13.11.2007 beschriebenen Probleme bei der Aufrechterhaltung von Mindeststandards in der Leistungserstellung der Verwaltung verfolgt das Bezirksamt mehrere Ansätze:

 

  1. Bei unabdingbaren Stellenneu- und -nachbesetzungen im Sinne definierter Mindeststands, die aus dem Personalbestand des Landes Berlin nicht zu realisieren sind, wendet sich der Bezirk regelmäßig an die Senatsverwaltung für Finanzen mit der Bitte, Außeneinstellungen zuzulassen. Erkennt die Senatsverwaltung die Begründetheit des bezirklichen Begehrens an (z.B. zur Gewährleistung des Kinderschutzes), wird dem Antrag auf Außeneinstellung einzelfallbezogen entsprochen, soweit (noch) kein Einstellungskorridor für eine bestimmte Berufsgruppe eingerichtet worden ist.
  2. Das Bezirksamt ist bestrebt, für die Nachbesetzung von Leitungsstellen eigene Nachwuchskräfte zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben zu befähigen. Hierzu erstellt eine Arbeitsgruppe derzeit eine Konzept, das eine planvolle, individuell auf das Profil der Teilnehmer/innen an der Maßnahme abgestimmte Qualifizierung ermöglicht. Der Beginn des ersten Durchlaufs mit voraussichtlich 15 Beschäftigten ist – nach Abschluss der vielfältigen Vorarbeiten- im Herbst 2010 vorgesehen.
  3. Erforderliche Stellenstreichungen werden vorrangig durch die Nichtbesetzung freier bzw. durch Ausscheiden von Beschäftigten frei werdender Stellen und nachrangig durch die Benennung von Dienstkräften zum Personalüberhang realisiert. Bei seinen Entscheidungen orientiert sich das Bezirksamt sowohl an den Personalkosten bei der Produkterstellung im Verhältnis zu den Personalkosten hierfür in den anderen Bezirken als auch – im Sinne politischer Schwerpunktsetzung – an den anerkannten Mindeststandards der Leistungserstellung.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

können nur einzelfallbezogen dargestellt werden

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

können nur einzelfallbezogen dargestellt werden

 

 

Berlin, den 10.02.2009

 

 

 

Dr. Christian Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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