Drucksache - 0189/III  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung des Beirates von und für Menschen mit Behinderung (Behindertenbeirat) Mitte von Berlin gem. Drittes Gesetz zur Änderung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) vom 19. Juli 2006, § 7 (5), (6)
Mit der Konstituierung gibt sich derBehindertenbeirat eine neue Geschäftsordnung, in die die Gewährung des Sitzungsgeldes aufgenommen wird.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2007

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                         2007

Bezirksbürgermeister                                                              2009 (9922) 32200

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                      Drucksache Nr. 0189 / III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

Geschäftsordnung des Beirates von und für Menschen mit Behinderung (Behindertenbeirat) Mitte von Berlin gem. Drittes Gesetz zur Änderungen des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) vom 19. Juli 2006, § 7 (5), (6)

Mit der Konstituierung gibt sich der Behindertenbeirat eine neue Geschäftsordnung, in die die Gewährung des Sitzungsgeldes aufgenommen wird.

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gem. LGBG , § 7,„wird in den Bezirken ein Beirat von und für Menschen mit Behinderung gebildet. Er arbeitet eng mit dem oder der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung zusammen und gibt diesem oder dieser sowie dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung Empfehlungen zu Fragen des Lebens von Menschen mit Behinderung im Bezirk. Die Beiräte geben sich eine Geschäftsordnung“.

 

        

 

 

                            Geschäftsordnung

des Behindertenbeirates des Bezirks Mitte von Berlin

 

                                                      § 1

                                               Aufgaben

 

Der Behindertenbeirat vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderung im Bezirk Mitte.

 

Der Behindertenbeirat berät und unterstützt die/ den Bezirks-

beauftragte/n für Menschen mit Behinderung, das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung bei der Lösung spezifischer Probleme von Menschen mit Behinderung.

 

Der Behindertenbeirat nimmt Einfluss auf kommunal- und sozialpolitische Entscheidungen, informiert die Verwaltung über Barrieren im Bezirk Mitte und erarbeitet Vorschläge und Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von Menschen mit Behinderung im Bezirk Mitte.

 

                                                 § 2

                             Mitglieder des Behindertenbeirates

 

Mitglieder sind je ein Vertreter/ eine Vertreterin von Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen sowie Einzelpersonen, die im Bezirk Mitte die Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten.

 

Die Mitglieder haben Rede-, Vorschlags- und Stimmrecht.

 

Mitglieder sind außerdem

-         die/ der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung

-         Vertreter/innen der Fraktionen und Gruppen der in der BVV vertretenen Parteien.

Diese Mitglieder haben Rede- und Vorschlagsrecht.

 

 

Die Sitzungen des Behindertenbeirates sind öffentlich. Der/ die Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende des Behindertenbeirates kann die Öffentlichkeit ausschließen.

 

Gäste des Behindertenbeirates haben Rederecht.

 

Die Beiratsmitglieder erhalten für die ehrenamtliche Tätigkeit im Behindertenbeirat Mitte eine Aufwandsentschädigung von 20 € je teilgenommener Sitzung.

 

 

Mitgliederliste des Behindertenbeirates lt. konstituierender Sitzung vom 15.11.06 im Anhang

 

 

                                                    § 3

                             Vorsitz und Geschäftsführung

 

Der Beirat wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretenden Vorsitzende/n aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder.

 

Die/ der Vorsitzende kann für den Beirat mit Themen und Problemen an die Öffentlichkeit treten.

 

Die Geschäftsführung umfasst die Information der Mitglieder, die Protokollführung, die Organisation der Sitzungen sowie Unterstützung bei deren Durchführung.

Die Geschäftsführung wird von der/ dem Behindertenbeauftragten wahrgenommen.

 

 

                                                      § 4

                                              Amtsperiode

 

Die Amtsperiode der Mitglieder des Beirates entspricht der Dauer der Wahlperiode der BVV.

 

 

                                                       § 5

                              Organisation des Behindertenbeirates

 

Der Beirat tritt 8- wöchentlich zu einer Sitzung zusammen, mindestens sind jedoch  5 Sitzungen im Jahr durchzuführen.

 

Die/der Vorsitzende beruft den Beirat ein und leitet die Sitzungen.

 

Durch das Aufstellen einer Jahresplanung werden die Beiratsmitglieder an der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der Sitzungen beteiligt.

 

 

                                                      § 6

                                          Beschlussfähigkeit

 

Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.

 

Die Entschließungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder gefasst.

 

Jeder Verband/ Verein usw. hat nur eine Stimme.

                                         

 

 

 

Anlage:

 

Mitgliederliste Beirat für Menschen mit Behinderung Mitte von Berlin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                            

Mitglieder des Behindertenbeirates Mitte von Berlin

 

Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V.

Gruppe Tiergarten und Wedding

Gruppe Mitte

 

 

Frau Roswitha Röding

Herr Burckhard Sanftleben

Schwerhörigen – Verein Berlin e.V.

                                                                             Frau Barbara Baumann

 

Bundesverband für Rehabilitation und Interessenvertretung Behinderter

Landesverband Berlin- Brandenburg

 

Herr Horst Peglau

Vorsitzender des Beirates

Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Landesverband Berlin e.V.

Gruppe Mitte

Gruppe Wedding

 

 

Herr Detlef Kreis

Herr Horst Nemitz

 

Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.

Regionalgruppe Berlin

 

Herr Andreas Hein

 

Interessengemeinschaft der Gehörlosen Wedding

 

Frau Margot Weiß

Förderverein der Gehörlosen der neuen Bundesländer e.V.

 

Frau Elke Kittelmann

Berliner Behindertenverband e.V.

Herr Fred Kutzner, Stellvertretender Beiratsvorsitzender

Herr Dr. Siegfried Schöler

 

Vereinigung Behinderter Berlin Mitte

Frau Hiltrud Walter

 

Sozialverband Deutschland e.V.,

Landesverband Berlin- Brandenburg

Herr Norbert Backhaus

Frau Monika Mädel

Sozialverband VdK, Landesverband Berlin- Brandenburg

Kreisverband Mitte, Ortsverband Tiergarten

 

 

Frau Irmgard Edelheim

Eltern helfen Eltern e.V.

Gruppe Mitte

 

Herr Wolfgang Noack

Frau Thea Mießner

Arbeiter Samariter Bund

Gruppe NW

 

Herr Wilhelm Dubrow

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mitte e.V.

 

Herr Edwin Scherner

Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.V. (ABID)

 

Frau Ursula Teltow

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz

§    7 Abs. 5 LGBG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die Ausgaben in Höhe von 1800 €  werden aus dem Kapitel 3300, Titel 41201 finanziert (20x 15 Mitglieder = 300 €; bei sechs Sitzungen im Jahr = 1800 €; eine Sondersitzung kann aus dringendem Anlass einberufen werden).



      b)  Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

            Keine

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                     

 

 

 
 

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