Drucksache - 0189/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin
2007 Bezirksbürgermeister
2009 (9922) 32200 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0189 / III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
– Geschäftsordnung des
Beirates von und für Menschen mit Behinderung (Behindertenbeirat) Mitte von
Berlin gem. Drittes Gesetz zur Änderungen des Landesgleichberechtigungsgesetzes
(LGBG) vom 19. Juli 2006, § 7 (5), (6) Mit der Konstituierung gibt
sich der Behindertenbeirat eine neue Geschäftsordnung, in die die Gewährung des
Sitzungsgeldes aufgenommen wird. Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Gem. LGBG , § 7,„wird in
den Bezirken ein Beirat von und für Menschen mit Behinderung gebildet. Er
arbeitet eng mit dem oder der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung
zusammen und gibt diesem oder dieser sowie dem Bezirksamt und der
Bezirksverordnetenversammlung Empfehlungen zu Fragen des Lebens von Menschen
mit Behinderung im Bezirk. Die Beiräte geben sich eine Geschäftsordnung“.
Geschäftsordnung des Behindertenbeirates des
Bezirks Mitte von Berlin § 1 Aufgaben Der Behindertenbeirat
vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderung im Bezirk Mitte. Der Behindertenbeirat
berät und unterstützt die/ den Bezirks- beauftragte/n für
Menschen mit Behinderung, das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung
bei der Lösung spezifischer Probleme von Menschen mit Behinderung. Der Behindertenbeirat
nimmt Einfluss auf kommunal- und sozialpolitische Entscheidungen, informiert
die Verwaltung über Barrieren im Bezirk Mitte und erarbeitet Vorschläge und
Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Teilhabe am Leben
in der Gesellschaft von Menschen mit Behinderung im Bezirk Mitte. § 2 Mitglieder des Behindertenbeirates Mitglieder sind je ein
Vertreter/ eine Vertreterin von Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen
sowie Einzelpersonen, die im Bezirk Mitte die Interessen von Menschen mit
Behinderung vertreten. Die Mitglieder haben
Rede-, Vorschlags- und Stimmrecht. Mitglieder sind außerdem -
die/ der
Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung -
Vertreter/innen der
Fraktionen und Gruppen der in der BVV vertretenen Parteien. Diese Mitglieder haben
Rede- und Vorschlagsrecht. Die Sitzungen des
Behindertenbeirates sind öffentlich. Der/ die Vorsitzende oder stellvertretende
Vorsitzende des Behindertenbeirates kann die Öffentlichkeit ausschließen. Gäste des
Behindertenbeirates haben Rederecht. Die Beiratsmitglieder
erhalten für die ehrenamtliche Tätigkeit im Behindertenbeirat Mitte eine
Aufwandsentschädigung von 20 € je teilgenommener Sitzung. Mitgliederliste des
Behindertenbeirates lt. konstituierender Sitzung vom 15.11.06 im Anhang § 3 Vorsitz und Geschäftsführung Der Beirat wählt eine/n
Vorsitzende/n und eine/n stellvertretenden Vorsitzende/n aus dem Kreis der
stimmberechtigten Mitglieder. Die/ der Vorsitzende kann
für den Beirat mit Themen und Problemen an die Öffentlichkeit treten. Die Geschäftsführung
umfasst die Information der Mitglieder, die Protokollführung, die Organisation
der Sitzungen sowie Unterstützung bei deren Durchführung. Die Geschäftsführung wird
von der/ dem Behindertenbeauftragten wahrgenommen. § 4
Amtsperiode Die Amtsperiode der
Mitglieder des Beirates entspricht der Dauer der Wahlperiode der BVV. § 5 Organisation des Behindertenbeirates Der Beirat tritt 8-
wöchentlich zu einer Sitzung zusammen, mindestens sind jedoch 5 Sitzungen im Jahr durchzuführen. Die/der Vorsitzende
beruft den Beirat ein und leitet die Sitzungen. Durch das Aufstellen
einer Jahresplanung werden die Beiratsmitglieder an der inhaltlichen und
organisatorischen Gestaltung der Sitzungen beteiligt. § 6
Beschlussfähigkeit Der Beirat ist
beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Entschließungen
werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder gefasst. Jeder Verband/ Verein
usw. hat nur eine Stimme. Anlage: Mitgliederliste Beirat für Menschen mit
Behinderung Mitte von Berlin
Mitglieder des Behindertenbeirates Mitte von Berlin
Rechtsgrundlage: §
13 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz §
7 Abs. 5 LGBG Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die
Ausgaben in Höhe von 1800 € werden
aus dem Kapitel 3300, Titel 41201 finanziert (20x 15 Mitglieder = 300 €; bei
sechs Sitzungen im Jahr = 1800 €; eine Sondersitzung kann aus dringendem Anlass
einberufen werden).
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine Berlin, den
.......................... Bezirksbürgermeister |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |