Drucksache - 0096/III  

 
 
Betreff: Bürgerhaushalt Mitte Bestandteil der "neuen Kageler Konvention 2007"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
30.01.2007 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
27.02.2007 
4. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.12.2006
2. BE HauptA vom 06.03.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.03.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                          .02.2009

Abt. Jugend und Finanzen                                                                               2009 23732

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                              0096/III

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Bürgerhaushalt Mitte Bestandteil der „neuen Kageler Konvention 2007“

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 27.02.2007 folgendes beschlossen (Drucksache 0096/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie bei der Aufstellung der zukünftigen Haushaltspläne die Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes Mitte beteiligt werden können. Weiterhin sollen in diesem Bericht erste Vorschläge für die Umsetzung im Bezirk ausgeführt werden. Dabei ist auch ein abgestuftes, modellhaftes Vorgehen in Betracht zu ziehen, das zunächst nur einzelne Teile des Bezirkshaushaltes betrifft.

 

 

Das Bezirksamt hat am   3.3.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Bürgerhaushalte werden in der ganzen Welt – darunter in mehr als vierzig deutschen Städten – bereits praktiziert. Nunmehr liegen auch Erfahrungen einiger Berliner Bezirke mit  Beteiligungsverfahren bei der Haushaltsplanaufstellung als einem ergebnisorientierter Dialog zwischen Politik und Gesellschaft vor. Das Bezirksamt Mitte hat sich darüber verständigt, welche Planungsschritte notwenig sind, um für die Haushaltsplanaufstellung 2012/13 ein Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen und Grundsätze formuliert.

 

Die wichtigsten Ansprüche an einen Bürgerbeteiligungshaushalt in Mitte sollten sein:

 

  1. Die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner muss direkten Einfluss auf den eigentlichen Entscheidungsprozess zum Doppelhaushalt 20012/13 haben.

 

Die letztendliche Entscheidung über den Bezirkshaushalt trifft die Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Denkbar wäre eine Verpflichtung der in der BVV Mitte vertretenen Parteien, alle Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen sowie nachvollziehbar zu begründen, warum einem Vorschlag nicht gefolgt werden kann.

 

  1. Die Einwohnerinnen und Einwohner müssen über alle finanziellen Mittel entscheiden können, die im Ermessen der BVV liegen.

 

Das Bezirksamt wird der BVV vorschlagen, welche Produkte steuerbar sind. Auf die Einbeziehung von Investitionsmitteln wird bei der Haushaltsplanaufstellung 2012/13 zunächst verzichtet.

 

  1. Der Bezirk Mitte sollte vielfältige Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung   anbieten.

 

Angesichts der besonderen sozialräumlichen Struktur des Bezirkes Mitte (Sanierungsgebiete,  Quartiers- /Stadtteilmanagementgebiete) sollten zentrale und dezentrale Beteiligungsformen gewählt und das Internet eingesetzt werden.   Beteiligt werden sollten Bürgerinnen und Bürger, die im Bezirk wohnen oder /und arbeiten.

 

  1. Der Umgang mit den Bürgervorschlägen muss transparent und jederzeit für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein.

 

  1. Alle Schritte des Bürgerhaushaltes müssen mit verträglichem Kosten- und Personalaufwand vollzogen werden.

 

 

Das Bezirksamt schlägt folgende Projektstufen vor:

 

 

-          Workshops zur  Einführung einer partizipatorischen  Haushaltsplanaufstellung, zu denen Bezirksamtsmitglieder, Bezirksverordnete, Verwaltung und Bürger/-innen  geladen werden. Die Workshops sollten dazu dienen, ein Modell  unter Berücksichtigung der  Bezirksstruktur (Sanierungsgebiete, Quartiers- und Stadtteilmanagementgebiete) auszuwählen sowie die erforderlichen finanzielen und personellen Ressourcen zu ermitteln.

-          Gründung eines Lenkungsgremium (bestehend aus Bezirksamtsmitgliedern, Verordneten aller in der BVV vertretenen Parteien und Verwaltung) als fachliches Entscheidungsgremium über Projektverlauf per Beschlussvorlagen an die BVV über BA

-          Gründung eines Projektteams (bestehend aus Verordneten der BVV, Verwaltung, Bürger/-innen) zur konzeptionellen Erarbeitung eines Beteiligungsverfahrens.

-          Festlegung des Zeitplans für Partizipationsschritte zum  Doppelhaushalt 2012/13 festlegen:

-          2010: Den Bürgerinnen und Bürgern wird durch verschiedene Formen der Öffentlichkeitsarbeit ein Material in die Hand gegeben, das Ausgaben und Einnahmen des Bezirkes Mitte verständlich darstellt (Broschüren, Internet). Auf dieser Grundlagen können Bürgerinnen und Bürger mit BVV, Bezirksamt und Verwaltung ins Gespräch kommen.

-          2011: Aufstellung des Haushaltsplanes  2012/13 – Einarbeitung der Vorschläge aus dem Beteiligungsverfahren mit BA- und BVV- Beschluss

 

 

 

Folgende finanzielle Auswirkungen wären zu berücksichtigen:

 

-          Zum Vergleich: In Lichtenberg stehen jährlich 80.000 € zur Verfügung, davon ca. 35.000 € für das Internet, 8.000 € für Broschüren. Hinzu kommen Fragebogenaktionen mit Briefen an Haushalte (ca. 3.000 €), Workshops, Einwohnerversammlungen, Moderationen von Beteiligungsverfahren usw.

-          In der 1. Phase würden Mittel für Workshops und Öffentlichkeitsarbeit benötigt.

-          Personelle Auswirkungen: Durch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Haushaltsplanaufstellung würden längerfristige zusätzliche Aufgabe für Verwaltungsmitarbeiter/-innen entstehen. In der Perspektive würde das zu einer dauerhaften Aufgabe der Verwaltung.

 

 

Das Bezirksamt schlägt folgende Aufgabenbereiche als beeinflussbar im Sinne eines  Bürgerbeteiligungshaushalts vor:

 

  • Öffentliche Bibliotheken
  • Musikschule
  • Volkshochschule
  • Kulturelle Angebote aller kommunalen Kultureinrichtungen
  • Gesundheitsförderung
  • Allgemeine Kinder- und Jugendförderung
  • Ehrenamtlicher Dienst für Senioren
  • Seniorenbetreuung
  • Sportförderung
  • Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns und der Straßenbäume
  • Grünflächenunterhaltung
  • Unterhaltung von Spielplätzen
  • Planung von Grünflächen und Freiräumen
  • Wirtschaftsförderung

 

Das Finanzvolumen steuerbarer Produkte beträgt derzeit: 46.457.992,01 €.

 

Vorstehendes Prüfergebnis dient der weiteren Debatte in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin. Es formuliert Eckpunkte und Rahmenbedingungen, die für einen Bürgerbeteiligungshaushalt aus der Sicht des Bezirksamtes anzuwenden wären. Eine endgültige Entscheidung über die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2012/13 als Ergebnis der weiteren Debatte sollte noch im Jahr 2009 getroffen werden.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 40 BezVG

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Ausgaben entstehen in Abhängigkeit vom Grad der Beteiligung

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: zusätzliche Aufgaben entstehen in Abhängigkeit vom Grad der Beteiligung

.

 

Berlin, den 03.03.2009

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister           Bezirksstadtrat für Jugend und Finanzen

 

 

 

 
 

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