Drucksache - 0095/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit und PersonalTel.:-32200
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0095/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Informationen über verdorbene Lebensmittel
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2006 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0095/III).
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit für rechtzeitige und umfassende Information über in den Handel gebrachte bedenkliche, verdorbene Lebensmittel einzusetzen.
Hierzu wird berichtet:
Ergänzend zum Bericht vom 13.02.07 (DS 95 / III) kann abschließend mitgeteilt werden, dass durch verschiedene behördenübergreifende Arbeitsgruppen unter Beteiligung von Vertretern der Bezirke und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die Verfahrensweisen zum Erfassen und der Dokumentation von Vorfällen sowie die weiteren Meldevorgänge und Informationswege in Fällen von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und auch in Fällen von internen und externen EU-Schnellwarnungen (z.B. bei Einfuhr belasteter Lebensmittel) überarbeitet wurden.
Die getroffenen Regelungen und die erstellten einheitlichen Formblätter und Meldebögen wurden in das Qualitätsmanagementsystem der Berliner Veterinär- und Lebensmittelämter eingebunden, so dass die neuen Verfahrensweisen verbindlich von allen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern genutzt werden.
Im Ergebnis kann ein allgemein verbesserter und funktionierender Informationsfluss zwischen den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern untereinander als auch zur Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sowie zu den Amts- und Staatsanwaltschaften festgestellt werden.
Die Information der Bevölkerung im Falle ernster und unmittelbarer Gefahr für Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher obliegt vorrangig dem Unternehmer (Hersteller, Importeur), welcher über die im Verkehr befindlichen, die Gesundheit gefährdenden Waren (Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel etc.) die Öffentlichkeit in Kenntnis zu setzen hat. Bei Unterlassung dieser Informationspflichten obliegt es der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, bei besonderem öffentlichem Interesse, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Medien zu informieren bzw. zu warnen (Vgl. hierzu auch Bericht zur DS 165 / III)
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht
Berlin, den 17.02.2009
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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