Drucksache - 0049/III  

 
 
Betreff: Rotaprint muss Kulturstandort bleiben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Hilse 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2006 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringl.-Antrag vom 21.11.2006
2. Beschluss vom 24.11.2006
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.09.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                0049/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Rotaprint muss Kulturstandort bleiben

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2006 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0049/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die im ehemaligen Rotaprintgelände ansässige Mietergemeinschaft in ihrem Bestreben, die Immobilie zu erwerben, zu unterstützen und dies auch gegenüber dem Liegenschaftsfonds zu vertreten. Insbesondere ist der Mietergemeinschaft Hilfestellung bei der Ermittlung eines plausiblen Verkehrswertes der Immobilie zu gewähren.

 

 

Das Bezirksamt hat am 06.09.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das Grundstück Wiesenstraße 29 wurde 2009 von der gemeinnützigen Stiftung Edith Maryon erworben und im Erbbaurecht an die Ateliergemeinschaft zur Nutzung übergeben.

Die Zukunft der bestehenden Kreativwirtschaft auf diesem Grundstück ist somit gesichert.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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