Drucksache - 0001/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die am 21. Juni 2001 in
Kraft getretene Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin, zuletzt geändert durch Beschluss vom 29.09.2005 (
Drucksache 2016/II) gilt für die III. Wahlperiode. Änderungen können gemäß § 60
Abs. 2 GO BVV jederzeit vorgenommen werden. Die am 21. Juni 2001 in Kraft getretene Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin, zuletzt geändert durch Beschluss vom 29.09.2005 (Drucksache 2016/II) gilt mit folgenden Änderungen für die III. Wahlperiode: § 4 – Fraktionen … (4) Im Ältestenrat und in den Ausschüssen erhält jede Fraktion mindestens einen Sitz. Die weitere Verteilung der Ausschusssitze (Vorsitz, stellvertretender Vorsitz) und Bürgerdeputierten insgesamt wird zwischen den Fraktionen entsprechend dem Mehrheits- und Stärkeverhältnis in der BVV vereinbart. § 13 – Aufgaben des Ältestenrates … (4) Der Ältestenrat schlägt der BVV vor, welche Ausschüsse gebildet werden und welche Größe sie haben sollen und auf welche Ausschüsse die Bürgerdeputierten verteilt werden sollen. Er berechnet auf der Grundlage des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens unter Gewährleistung der Grundmandate, wie viel Ausschussmitglieder einschließlich der Bürgerdeputierten auf die einzelnen Fraktionen entfallen. … Weitere Änderungen können gemäß § 60 Abs. 2 GO BVV jederzeit vorgenommen werden. |
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